Wegen ausstehender Zahlungen: Flightright pfändet Konten von TAP Air Portugal

Berlin, 17. August 2020 – Weil die Airline ihren Zahlungsausständen gegenüber Kunden nicht nachkommt, lässt Flightright nun Konten, Sparverträge, Stahlkammerfächer und Depots der Fluggesellschaft TAP Air Portugal durch einen Gerichtsvollzieher pfänden. Trotz Gerichtsurteil und mehrfacher Aufforderung hatte TAP Entschädigungsansprüche nicht gezahlt. Bei dem Rechtsstreit geht es um ausstehende Entschädigungszahlungen für verspätete und annullierte Flüge in mehr als 900 Fällen aus 2019. Der Gesamtentschädigungsanspruch beläuft sich dabei auf circa 750.000 Euro. Inklusive Anwalts- und Gerichtskosten geht es um eine Million Euro. Bis die Airline ihre Schulden beglichen hat, hat sie durch die Pfändung keinen Zugriff mehr auf ihre Konten und Depots in Deutschland.

TAP ignoriert Fluggastrecht
Dass sich Airlines für Entschädigungs- und aktuell vor allem für Erstattungszahlungen gerne Zeit lassen, ist nichts Neues. TAP gehört mit ihrem Verhalten aber zu den besonders renitenten Fluggesellschaften. Denn trotz rechtskräftiger Urteile zahlt die Airline die Entschädigungen nicht und es scheint, als würde sie die Urteile schlicht nicht beachten. Dadurch summieren sich die Schulden bei den eigenen Kunden. “Für uns ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar und aus Verbraucherschutzsicht absolut inakzeptabel. Da TAP Urteile bereits seit langer Zeit ignoriert, haben wir uns entschieden, die juristischen Möglichkeiten vollends auszuschöpfen, damit die Passagiere endlich zu ihrem Geld kommen”, so Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. “Hat eine Firma keinen Zugriff mehr auf ihr Konto, begleicht sie Zahlungsrückstände in den allermeisten Fällen. Andernfalls kann sie die laufenden Kosten, z. B. für Kerosin oder Personal, nicht bezahlen. Hiervon gehen wir auch im Fall TAP aus. Wir sehen die Pfändung als sehr effektives Mittel zur Durchsetzung an, auch wenn es sich dabei um eine ultima ratio handelt”, so de Felice weiter.

Pfändung als äußerstes Mittel
Fluggesellschaften versuchen Passagieren immer wieder möglichst viele Steine in den Weg zu legen, um Entschädigungszahlungen nicht zu leisten. Dass sie aber Zahlungsansprüche in Höhe von beinahe einer Million Euro einfach ignorieren, kommt seltener vor. “Eine Pfändung von Konten und Depots geschieht nicht alle Tage. Der Fall zeigt, dass die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen oft viel juristische Beharrlichkeit braucht. Dem einzelnen Passagier ist das in der Regel nicht möglich. Wir dagegen können für unsere Kunden alle verfügbaren Mittel ausschöpfen. Sollten sich in Zukunft auch andere Airlines so beharrlich weigern, Zahlungen zu leisten, werden wir nicht zögern den Schritt der Pfändung erneut zu gehen, z. B. auch für nicht gezahlte Ticketerstattungen. Wir hoffen, dass TAP durch die aktuelle Pfändung den Ernst der Lage begreift und auch bei den Ticketerstattungen nicht mehr weiter auf stur stellt. Denn auch bei diesen Forderungen zahlt die Airline kaum”, erklärt de Felice. 2018 hatte Flightright wegen offener Zahlungen bereits die Marke Onur Air gepfändet. 2017 konnte Bulgaria Air die Pfändung eines ihrer Flugzeuge durch Flightright nur im letzten Moment durch Bezahlung der Schulden abwenden.

Sobald TAP die ausstehenden Zahlungen leistet, ist die Pfändung aufgehoben. Da der portugiesische Staat an der Fluggesellschaft beteiligt ist, ist davon auszugehen, dass die Airline finanziell stabil ist und die Zahlungen ohne Probleme leisten könnte.

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