Wer als Bahnreisender allzu lange auf seinen Zug warten muss, hat nach dem Fahrgastrechtegesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Gemäß dem Motto „Zeit ist Geld“ erstattet die Bahn ihren Kunden bei Verspätungen bis zu 50 Prozent vom Ticketpreis. Doch wie sieht es bei Flugreisen aus? Seit langem monieren Juristen und Verbraucherschützer die oft uneinsichtige Haltung der Fluggesellschaften. Das Landgericht Stuttgart hat jetzt die Rechte von Fluggästen gestärkt und der Klage auf eine Ausgleichszahlung bei großer Verspätung stattgegeben.
flightright, das Verbraucherportal für Fluggastrechte, fühlt sich mit dem Stuttgarter Urteil in seiner Arbeit bestärkt. Das Online\Unternehmen bietet Passagieren die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Internet auf www.flightright.de einzufordern. Dazu geben sie ihre Flugdaten auf der Webseite ein; das System prüft daraufhin automatisch, inwieweit der Anspruch auf Entschädigung aussichtsreich ist. Im Anschluss übernimmt flightright die weitere Durchsetzung der Forderung gegenüber den Fluggesellschaften.
Vor einem Jahr deutete noch alles auf eine Niederlage des Klägers zugunsten der Fluggesellschaften hin. Das Amtsgericht Nürtingen (Urteil 11 C 1219/10) wies die Klage zweier Reisender, die fast zwölf Stunden auf einen Inlandsflug hatten warten müssen und für diese Verzögerung Entschädigungsforderungen geltend machen wollten, entgegen einem eindeutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab. Auf das Nürtinger Urteil beriefen sich Fluggesellschaften immer wieder, wenn Ausgleichszahlungen von ihnen verlangt wurden. Das Landgericht Stuttgart (Urteil 13 S 227/10) hat dieses Urteil nun für ungültig erklärt und begründet die Aufhebung mit geltendem EU\Recht, welches die nationalen Gerichte bindet.
„Mit dem Urteil des Landgerichts Stuttgart wurden die Rechte von Flugreisenden nachhaltig gestärkt“, sagt Sven Bode, Geschäftsführer von flightright. „Die Fluggesellschaften können sich nicht mehr hinter dem Nürtinger Urteil verstecken. Die Rechtslage ist eindeutig und auf Seiten der Passagiere.“