Flug vom IT-Ausfall betroffen? Keine Entschädigung möglich.

Flightright gewinnt vor BGH: Rechte bei Rückholflügen gestärkt 

Flightright, das führende Verbraucherportal für Fluggastrechte, hat heute zwei bedeutende Siege vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in den Fällen X ZR 124/23 und X ZR 110/23 errungen. Diese Urteile bestätigen die Rechte von Passagieren auf Entschädigung bei sogenannten Repatrierungsflügen, die von Reiseveranstaltern bei unvorhersehbaren Ereignissen kostenpflichtig organisiert werden. 

Claudia Brosche, Syndikusanwältin und Fluggastrechtsexpertin bei Flightright dazu: „Diese Entscheidungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Fluggastrechte. Sie zeigen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung umfassend anwendbar ist und Passagiere auch bei unvorhergesehenen Ereignissen wie der Covid-19-Pandemie geschützt sind.“ 

Hintergrund 

Die Streitfälle betrafen Passagiere einer AIDA-Kreuzfahrt, deren Reise von Lissabon nach Las Palmas aufgrund von Covid-19-Fällen an Bord abgebrochen werden musste. Der Reiseveranstalter charterte daraufhin vier Flugzeuge der TUIfly GmbH, um die Passagiere nach Deutschland zurückzubringen. Der geplante Rückflug von Lissabon nach Frankfurt am Main am 3. Januar 2021 fiel aus, und die Passagiere erreichten ihr Ziel mit einem Ersatzflug mit einer Verspätung von fast 24 Stunden. 

Flightright reichte im Auftrag der Passagiere Klage ein, um eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zu erwirken. Sowohl das Amtsgericht Frankfurt am Main als auch das Landgericht Frankfurt am Main hatten bereits zugunsten der Passagiere entschieden. Die Fluggesellschaft legte Revision ein, die heute vom BGH zurückgewiesen wurde. 

Kernaussagen der Urteile 

Der BGH stellte klar, dass die Fluggastrechteverordnung auch auf Repatrierungsflüge anwendbar ist, die im Rahmen von Pauschalreisen organisiert werden. Der entscheidende Punkt war, dass die Passagiere bereits im Voraus ein Entgelt an den Reiseveranstalter gezahlt hatten und der Flug somit nicht kostenlos war. 

Die Fluggesellschaft argumentierte, dass die Verordnung nicht anwendbar sei, da die Passagiere entweder kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif gereist seien. Der BGH wies diese Argumentation zurück, da keine ausreichenden Beweise für einen reduzierten Tarif vorgelegt wurden. 

Bedeutung für die Fluggastrechte 

Diese Urteile sind ein bedeutender Sieg für Fluggäste in ganz Europa. Sie bestätigen, dass Passagiere auch bei kurzfristig organisierten Rückholflügen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Flüge annulliert oder erheblich verspätet sind. Flightright wird weiterhin dafür kämpfen, dass die Rechte der Fluggäste respektiert und durchgesetzt werden. 

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