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Flightright erwirkt verbraucherfreundliches Urteil in Belgien Auch belgische Gerichte müssen sich an europäische Rechtssprechung halten

Flightright erwirkt verbraucherfreundliches Urteil in Belgien Auch belgische Gerichte müssen sich an europäische Rechtssprechung halten

Berlin, 28. November 2017 – Das marktführende Fluggastrechte-Portal Flightright (www.flightright.de) hat einen Fluggast bei der Revision gegen ein verbraucherunfreundliches Urteil erfolgreich unterstützt. Der belgische Kassationshof bestätigte darin die Meinung des Europäischen Gerichtshofs, die Entschädigungsansprüche von Fluggästen gleichwertig zu behandeln.

Air Bulgaria will nicht zahlen – Flightright klagt
Der Fluggast hatte bei Bulgaria Air einen Flug von Brüssel (Belgien) nach Sofia (Bulgarien) gebucht. Dieser Flug ist am 15. August 2015 in Sofia mit einer Verspätung von 3 Stunden angekommen. Er wandte sich an Flightright, da ihm dank der EU-Richtlinie 261/2004 eine Entschädigung von 400 Euro pro Person zusteht. Allerdings reagierte Bulgaria Air auf die außergerichtlichen Aufforderungen von Flightright zur Ausgleichszahlung nicht. Daraufhin klagte Flightright vor dem belgischen Friedensrichter (belgisches Amtsgericht) in Zaventem gegen Bulgaria Air, denn dieses Gericht ist zuständig für den Brüsseler Flughafen.

Belgischer Richter weist Entschädigungsanspruch zurück
Der Friedensrichter von Zaventem hat mit einem Urteil im September 2016 die Klage – entgegen der Rechtssprechung des EuGH – abgewiesen. Und das nicht zum ersten Mal. Nach Ansicht des Gerichts können Fluggäste nur eine Entschädigung bekommen, wenn der Flug gestrichen bzw. sie nicht befördert wurden. Nicht aber, wenn der Flug verspätet war.
Der Europäische Gerichtshof war und ist hier jedoch ganz anderer Meinung. Er hat bereits mehrmals entschieden, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Vergleich zu den Fluggästen annullierter Flüge gleich zu behandeln sind. Der EuGH meint, dass sich von Verspätung oder Ausfall betroffenen Fluggäste in einer vergleichbaren Situation befinden, da sie ähnliche Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen. In diesem Falle müssen sie einen Zeitverlust von drei Stunden und mehr erleiden. Von daher steht den Passagieren der gleiche Entschädigungsanspruch nach Verordnung zu.
Blagoy Penchev, Rechtsexperte von Flightright, meint:

“Mit dieser Rechtsprechung schwimmt der Friedensrichter von Zaventem völlig gegen den Strom, steht mit seiner Sichtweise sehr isoliert dar und beschränkt in erheblicher Weise die Rechte der Flugpassagiere.”

Friedensrichter sieht Kompetenzen von EuGH überschritten
Der Friedensrichter von Zaventem sieht in dieser Auslegung die Kompetenzen des EuGH überschritten. Der EuGH sei seiner Meinung nach hier selbst wie ein europäischer Gesetzgeber tätig geworden. Zudem gibt es wegen der oft niedrigen Streitwerte auch keine Möglichkeit Berufung gegen ein abweisendes Urteil einzulegen. Es bleibt den Fluggästen nichts anderes übrig, als ein Revisionsverfahren vor dem höchsten Gerichtshof einzuleiten. Das kostet Zeit und Geld, weswegen viele Fluggäste oft nicht weiterkämpfen.

Flightright sorgt für Erfolg beim Verbraucher: Urteil wird aufgehoben
Flightright will dieser Rechtsprechung einen Riegel vorschieben. Das Verbraucherportal legte für den Fluggast Revision vor dem höchsten belgischen Gerichtshof gegen das negative Urteil vom September 2016 ein.
Am 12. Oktober 2017 hat der belgische Kassationshof nun das Urteil des Friedensrichters von Zaventem aufgehoben. In seiner Begründung hat das Gericht sich auf die Seite des Europäischen Gerichtshofes gestellt und betont, dass die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gebunden sind.
Air Bulgaria wird dem betroffenen Fluggast nun seine 400 Euro zahlen müssen und 2 die EU-Fluggastrechte-Verordnung wird von nun an auch im Kernland der EU-Institutionen so angewandt wie in den restlichen 27 Mitgliedsstaaten. Betroffene Passagiere rät Flightright nun seine Ansprüche rückwirkend prüfen zu lassen.

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