Flugprobleme durch griechische Waldbrände: Das sind die Rechte der Reisenden

Für viele Flugreisende in Griechenland ist im Moment nicht an Urlaub zu denken. Eine extreme Hitzewelle hat das Land erfasst und zu zahlreichen Waldbränden geführt. Deshalb kommt es zu etlichen Flugverspätungen und -stornierungen. Welche Rechte Flugreisende in dieser Situation haben und wie sie diese am einfachsten durchsetzen, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright. 

Flugreisende sollten trotz der Brände Rechte einfordern

„Die Waldbrände in Griechenland sind als ein außergewöhnlicher Umstand einzustufen und daher bestehen geringe Aussichten auf eine Entschädigungszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Betroffene, wenn die Fluggesellschaften sämtliche zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben. Die Airlines sind demnach verpflichtet, Passagier:innen so schnell wie möglich an das geplante Endziel zu befördern und müssen hierfür auch andere Fluggesellschaften und indirekte Flüge sowie alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn und Taxi berücksichtigen. Erhalten die Passagier:innen entweder keine oder aber nur eine sehr späte Ersatzbeförderung, kann dennoch ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen“, sagt Brosche.

Wenn der eigene Flug aufgrund der Waldbrände ausfällt, haben Reisende neben der Entschädigungszahlung die Wahl, ob sie eine Ersatzbeförderung zu ihrem Ziel erhalten oder die Ticketkosten zurückbekommen möchten. Falls die Airline keine alternative Verbindung anbietet, können Flugreisende selbst eine Verbindung aussuchen, einschließlich einer Zugfahrt. Die Kosten können anschließend bei der Airline geltend gemacht werden. Falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft in einem Hotel sowie den Transport dorthin organisieren. Bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden besteht das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk. 

Was mache ich als Pauschalreisende:r?

Entscheiden sich Flugreisende selbstständig, ihren Flug nicht anzutreten, ohne dass die Fluggesellschaft den Flug annulliert oder verspätet durchführt, haben Flugreisende bei reinen Flugbuchungen weder einen Anspruch auf die Ticketrückerstattung noch auf Entschädigung. Bei Pauschalreisen können Passagier:innen vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. In dieser Konstellation kann der Reiseveranstaltende grundsätzlich einen Teil des Reisepreises einbehalten. Hier sind Pauschalen von 10 bis 20 % nicht ungewöhnlich, was die jeweilige Reiseveranstaltenden meist in ihren AGB geregelt haben. „Diese Pauschale können Reiseveranstaltende nicht einbehalten, wenn am Reiseort außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Die Waldbrände auf Rhodos können auch im Rahmen der Pauschalreise als außergewöhnlich eingestuft werden. Das bedeutet, dass Pauschalreisende in diesem Fall sämtliche Kosten für die Pauschalreise von Reiseveranstaltenden zurückverlangen können“, so Brosche weiter.

Durchsetzung deutlich höherer Ersatzticketkosten rettet den Urlaub
„Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nicht. So ist vielen zum Beispiel auch nicht bewusst, dass man sich im Falle eines Flugausfalls selbst ein Ticket kaufen und die neuen Ticketkosten von der Airline erstatten lassen kann, sofern sie keine Alternative anbietet. Wir verstehen den Ärger der Passagier:innen über die Airlines und zerplatzte Urlaubsträume nur zu gut und geben ihnen mit der Durchsetzung der Kosten des neuen, deutlich teureren Tickets die Sicherheit nach einem entspannteren Sommerurlaub zurück“, so Brosche abschließend. Der Flightright-Ticketerstattungs-Service hilft bei ersatzlosen Flugstreichungen, sodass Flugreisende nicht auf den kurzfristig gebuchten, viel höheren Kosten eines Ersatzfluges sitzen bleiben. Verbraucher:innen können über flightright.de/ticketerstattung einfach den alten und neuen Ticketpreis sowie weitere Falldaten eingeben und ihre Erstattung unkompliziert einfordern.

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