Studie zeigt: Fluggäste lassen sich noch immer Millionen an Entschädigungszahlungen entgehen

Fast drei Viertel aller Fluggäste sind sich ihrer Fluggastrechte nicht oder nur teilweise bewusst

Berlin, 25. Mai 2018 – Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ist nur jeder fünfte Befragte ausreichend über seine Fluggastrechte informiert. Doch dieses Wissen kann bares Geld wert sein: Wer bei verspäteten oder annullierten Flügen sein Recht durchsetzt, kann nach geltender EU-Verordnung 261/2004 bis zu 600 Euro Entschädigung erhalten.

Die Ergebnisse der aktuellen YouGov-Studie im Auftrag des Fluggastrechteportals Flightright (www.flightright.de) ergeben, dass 37 Prozent der Befragten sich ihrem Recht auf Entschädigung bei Flugausfall- oder Verspätung nicht bewusst sind. Dabei existiert die EU-Verordnung, die diese Entschädigungszahlungen regelt, bereits seit dem Jahr 2004. Allein in Deutschland hätten Fluggesellschaften in diesem Jahr bereits schätzungsweise 221 Millionen Euro an Fluggäste zahlen müssen, wenn alle Ansprüche geltend gemacht worden wären.

Die EU-Verordnung gilt für Flüge, die mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen oder annulliert werden. Verbrauchern stehen, je nach Länge der Flugstrecke, zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu – unabhängig vom Ticketpreis. Entschädigungsansprüche gelten für alle Flüge, die innerhalb der Europäischen Union starten oder landen und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. In Deutschland sind Entschädigungsansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend gültig. Ausgenommen von der Verordnung sind Verspätungen und Annullierungen, die auf Streiks, Wetterbedingungen oder „außergewöhnlichen Umständen“ beruhen.

Viele Fluggesellschaften versuchen die Durchsetzung des Kundenanspruchs durch komplizierte Prozesse und teils fadenscheinige Ausreden abzuwehren. Auch wenn der Kunde im Recht ist, wagen nur die Wenigsten im Alleingang eine Klage gegen die Fluggesellschaft. Das unter den Teilnehmern der Studie bekannteste Fluggastrechteportal Flightright übernimmt diesen Prozess schon seit mehr als 8 Jahren für Verbraucher und setzt deren Fluggastrechte risikolos und unkompliziert durch.

Flightright Gründer und Chief Legal Officer Dr. Philipp Kadelbach äußert sich zu den Ergebnissen der Studie: „Die aktuellen Zahlen bestätigen uns leider, dass sich noch immer viel zu wenige Menschen ihrer Rechte bewusst sind und diese auch einfordern. Das möchten und müssen wir ändern. Selbstverständlich kann sich jeder Fluggast auf eigene Faust an die Airline wenden. Jedoch werden rund 75 Prozent aller Fälle von den Fluggesellschaften direkt abgelehnt. Wir lassen uns nicht abwimmeln und scheuen auch den Weg vor Gericht nicht.”

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2039 Personen zwischen dem 16.05.2018 und 18.05.2018 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

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