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Ab welcher Flugverspätung Entschädigung: Zählt Abflug oder Ankunft? So erging es Julie und Joseph 

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Flugverspätung Entschädigung ab wann
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Fluggastrechtsexperte

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Ab wann Entschädigung bei Flugverspätung? – Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Entschädigung ab drei Stunden Ankunftsverspätung 
  • Maßgeblich ist die Ankunfts- nicht die Abflugzeit 
  • Entschädigungssummen: 250 €, 400 € oder 600 € je nach Flugdistanz 
  • Betreuungsleistungen ab zwei Stunden Verspätung 
  • Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Unwetter) 
  • Anspruch auch bei verpasstem Anschlussflug bei einer Buchung 
  • Erstattung des Ticketpreises ab fünf Stunden Verspätung möglich 
  • Hotelübernachtung und Transport bei Übernachtung auf Airline-Kosten 
  • Auch bei einer Ablehnung durch die Airline können Sie Ihren Anspruch ganz einfach bei Flightright prüfen. 
  • Ansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden 


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

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Flugverspätungen sind für Reisende nicht nur ärgerlich, sondern können auch erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Reiseverlauf oder wichtige Termine haben. Doch viele Passagiere wissen nicht, dass ihnen bei erheblichen Verspätungen nach EU-Recht finanzielle Entschädigungen zustehen. Die entscheidende Frage lautet: Ab wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung, und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Dieser Artikel beleuchtet die Rechtslage und zeigt anhand des Falls von Julie und Joseph, wie man zu seinem Recht kommt. 

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen. Maßgeblich ist dabei nicht die Abflugzeit, sondern der Zeitpunkt, an dem sich die Türen des Flugzeugs am Zielort öffnen und die Passagiere aussteigen können. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und kann zwischen 250 und 600 Euro pro Person liegen. Julie und Joseph erlebten, wie ihre Ansprüche zunächst von der Airline abgelehnt wurden, bevor Flightright ihnen half, die zustehende Entschädigung zu erhalten. 
 
Wer seine Rechte kennt und sie konsequent durchsetzt, kann sich bei Verspätungen auf einen finanziellen Ausgleich verlassen – auch wenn Airlines sich zunächst querstellen. Die Geschichte von Julie und Joseph macht Mut, nicht aufzugeben und Unterstützung zu suchen, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen.  

Ein verspäteter Heimflug ins Weihnachtswunder: Das erlebten Julie und Joseph

Für viele Menschen ist die Weihnachtszeit eine der schönsten im Jahr – festliche Stimmung, das Wiedersehen mit Familie und Freunden, der Duft von Zimt und Tannennadeln in der Luft. Auch für Julie und Joseph, Geschwister aus Porto, war Weihnachten 2024 etwas ganz Besonderes. Nach Monaten voller Arbeit planten sie ihre Reise nach Berlin, um endlich wieder mit ihren Eltern Weihnachten zu feiern.

Doch der festliche Heimflug entwickelte sich anders als gedacht. Schon am Flughafen in Porto begann das Warten: Der Abflug verzögerte sich um zwei Stunden. Was zunächst wie eine kleinere Unannehmlichkeit wirkte, wurde nach der Landung zur echten Belastung – denn auch bei der Ankunft in Berlin gab es Probleme, sodass sie insgesamt 3,5 Stunden später als geplant eintrafen.

Müde und frustriert stellten sich die Geschwister eine Frage, die viele Flugreisende beschäftigt: Ab wann besteht eigentlich Anspruch auf Entschädigung? Und zählt dafür die Abflug– oder die Ankunftszeit? Die Antwort darauf war nicht ganz offensichtlich – aber letztlich führte sie zu einem überraschend positiven Ende.

Die große Frage: Abflug oder Ankunft – Was zählt bei Flugverspätungen?

Julie und Josephs konkrete Frage lautete: „2 Stunden Abflug mit 3,5 Stunden Ankunftsverspätung – besteht Anspruch auf Entschädigung?“. Eine berechtigte Überlegung, die viele Reisende in ähnlichen Situationen teilen. Die Flugverspätung war zweifellos ärgerlich, aber reichte sie auch für einen rechtlichen Anspruch?

Tatsächlich gibt es eine klare Antwort darauf: Maßgeblich ist nicht die Abflugzeit, sondern die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort. Genauer gesagt: der Zeitpunkt, an dem sich die Türen des Flugzeugs öffnen und die Passagiere aussteigen können. Und genau diese Zeit war bei Julie und Joseph um mehr als drei Stunden vom ursprünglichen Plan abgewichen.

Damit war die Grenze für eine Entschädigung laut EU-Recht überschritten – doch das wussten die beiden zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Umso wichtiger war es, sich mit den genauen Bestimmungen auseinanderzusetzen.

Die erste Enttäuschung: Ignoriert und abgewiesen von der Airline

Zurück in Berlin entschieden sich Julie und Joseph, die Fluggesellschaft direkt zu kontaktieren. Sie verfassten eine detaillierte Beschwerde, fügten ihre Reisedaten und die Verspätungszeiten bei – und warteten auf eine Reaktion. Doch eine Woche lang kam nichts. Keine Bestätigung, keine Rückmeldung.

Als dann endlich eine Antwort kam, war sie alles andere als zufriedenstellend: Die Airline lehnte ihren Antrag kurzerhand ab – ohne nähere Begründung. Die Verspätung sei nicht entschädigungsfähig, hieß es lapidar. Diese Ablehnung verunsicherte die beiden weiter – hatten sie doch das Gefühl, alles richtig gemacht zu haben. Solche Erfahrungen sind leider keine Seltenheit. Viele Airlines zögern, Zahlungen (Entschädigungszahlung) freiwillig zu leisten oder geben standardisierte Ablehnungen aus. Ohne rechtliche Kenntnisse fühlen sich Reisende dabei schnell machtlos.

Flugverspätung Entschädigung ab wann: Was sagt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Klare Rechtslage: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Flugentschädigungen sind in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) geregelt. Sie schützt Passagiere bei erheblichen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen. Laut dieser Verordnung gilt:

Ab einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro pro Person
  • Mittelstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro pro Person
  • Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600 Euro pro Person

Diese Rechte gelten für alle Flüge innerhalb der EU und für Flüge mit EU-Airlines, die von oder nach einem EU-Flughafen starten bzw. landen. Julie und Josephs Flug von Porto nach Berlin fällt unter die Mittelstrecke mit ca. 2.300 km. Damit standen ihnen jeweils 400 Euro zu – sofern keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter oder Streiks vorlagen.

Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Flugverspätung erlebt?

Hilfe aus der Familie: Der rettende Tipp vom Vater

Zum Glück war da noch Julies und Josephs Vater, der die Situation ganz anders bewertete. Als Vielflieger hatte er bereits mehrere Erfahrungen mit verspäteten Flügen gemacht – und wusste: Ablehnungen von Airlines sind kein Grund aufzugeben. „Wendet euch an Flightright“, riet er seinen Kindern – das Portal für Fluggastrechte, das er selbst schon erfolgreich genutzt hatte.

Flightright bietet eine einfache Möglichkeit, Ansprüche online prüfen zu lassen und – wenn gerechtfertigt – durchzusetzen. Das Beste daran: Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an. Für Julie und Joseph klang das nach der perfekten Lösung. Mutig und hoffnungsvoll reichten sie ihren Fall bei Flightright ein.

Flightright übernimmt den Fall: Professionelle Unterstützung bringt Erfolg

Sobald Julie und Joseph ihren Fall bei Flightright eingereicht hatten, nahm das Fluggastrechtsportal die Sache in die Hand. Innerhalb kurzer Zeit wurde der Flug geprüft, die Verspätung bestätigt und ein klarer Entschädigungsanspruch festgestellt. Für Julie und Joseph bedeutete das: keine Bürokratie, kein weiterer Stress.

Flightright kommunizierte direkt mit der Airline und setzte die Forderung durch. Der gesamte Prozess dauerte etwa einen Monat. Dann kam die erfreuliche Nachricht: Die Airline hat gezahlt. Beide Geschwister erhielten jeweils 400 Euro Entschädigung (minus Erfolgsprovision) – direkt auf ihr Konto.

„Was für ein Happy End!“, sagte Julie, als sie die Überweisung sah. Eine Situation, die zunächst frustrierend war, endete doch noch versöhnlich – dank professioneller Hilfe und dem Wissen, dass ihre Rechte zählen.

Recht bekommen – Ein Happy End mit Lerneffekt

Julie und Josephs Erfolgsgeschichte zeigt, dass man bei Flugverspätungen nicht hilflos ist. Viele Passagiere lassen sich von Ablehnungen oder Unsicherheit abschrecken. Doch wer seine Rechte kennt – und weiß, wie man sie durchsetzen kann – hat gute Chancen, zu seinem Recht zu kommen.

Das Happy End war dabei nicht nur finanziell erfreulich. Es vermittelte beiden auch ein starkes Gefühl von Gerechtigkeit und Selbstwirksamkeit. Sie hatten ihre Rechte nicht einfach aufgegeben – und wurden dafür belohnt. Gleichzeitig wurde ihnen bewusst, wie viele Menschen ähnliche Probleme erleben und oft nicht wissen, wie sie reagieren sollen. Genau deshalb ist Aufklärung so wichtig.

Ab wann Entschädigung bei Flugverspätung? – Die wichtigsten Fakten im Überblick

Kriterium / SituationAnspruch auf Entschädigung?Entschädigungshöhe (pro Person)Sonstige Rechte / Hinweise
Ankunftsverspätung ab 3 StundenJa250 € (bis 1.500 km)Maßgeblich ist die Ankunftszeit, nicht der Abflug.
Ankunftsverspätung ab 3 StundenJa400 € (1.500–3.500 km)Gilt für Flüge innerhalb der EU und für Flüge von/nach EU mit EU-Airline.
Ja600 € (ab 3.500 km)Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter, Streik).
Verspätung ab 2 StundenNein (keine finanzielle Entschädigung)Anspruch auf Betreuungsleistungen: Snacks, Getränke, ggf. Telefonate.
Verpasster Anschlussflug (bei einer Buchung)Ja, wenn Ankunft >3 Std. später250–600 € je nach GesamtflugstreckeGilt auch bei Umsteigeverbindungen, sofern dieselbe Buchung.
Anspruchsdauer (Verjährung)In Deutschland drei Jahre ab Jahresende des Flugjahres rückwirkend geltend

Aktuelle Flugverspätungen

Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, können Sie Ihren verspäteten Flug in unserer Übersicht zu aktuellen Flugverspätungen finden und Ihren Anspruch auf Entschädigung direkt in unserem Entschädigungsrechner überprüfen. Anschließend übernehmen wir für Sie die Durchsetzung und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Das sollten Sie wissen: Ihre Rechte bei Flugverspätungen

Hier die wichtigsten Punkte für alle, die sich in einer ähnlichen Lage befinden:

  • Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung besteht ein Anspruch auf Entschädigung (nicht der Abflug zählt!)
  • Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz (250–600 € pro Person)
  • Ab 2 Stunden Verspätung gibt es Betreuungsleistungen wie Essen, Trinken, Telefonate
  • Ab 5 Stunden kann eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises verlangt werden
  • Ablehnungen durch die Airline sollten nicht das letzte Wort sein – Ihre Fluggastrechtsportale Flightright hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Fazit: Flugverspätung ab wann Entschädigung? Ankunft zählt – und Ihre Rechte auch

Der verspätete Heimflug von Julie und Joseph hätte leicht in Frust und finanziellen Verlust münden können. Doch am Ende wurde er zum positiven Erlebnis – weil sie nicht aufgaben und sich Hilfe suchten. Ihre Geschichte macht Mut: Man muss nicht alles hinnehmen. Man hat Rechte – und kann sie durchsetzen.

Ob Sie beruflich fliegen (Dienstreise), in den Urlaub starten oder – wie Julie und Joseph – die Familie besuchen: Wenn Ihr Flug verspätet ist, sollten Sie wissen, dass Sie nicht machtlos sind. Informieren Sie sich, dokumentieren Sie die Verspätung – und holen Sie sich Hilfe bei Flightright.

Denn: Ankunft zählt – und Ihre Rechte auch.

FAQs zum Thema „Flugverspätung Entschädigung ab wann“

Wie kann Flightright Ihnen weiterhelfen?

Sie sitzen wegen einer Flugverspätung am Flughafen fest? Ihr Flug wurde gestrichen (annulliert) oder Sie wurden von der Passagierliste gestrichen (Nichtbeförderung)?
In jeder der beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere und Passagierinnen bei einer Verspätung, Annullierung, Überbuchung sowie bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person erhalten (abzüglich der Erfolgsprovision). Diese Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis. Flightright, setzt Ihr Recht für Sie durch. Notfalls auch vor Gericht.

Tipp: Flightright hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte! Mit uns können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei in zwei Minuten prüfen. ✔️Einfach, ✔️schnell & ohne ✔️Risiko

Flightright kämpft als marktführendes Verbraucherportal für die Durchsetzung von Fluggastrechten. Wir treten für Ihre Rechte im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung ein und berufen uns dabei auf die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union. Gerne helfen Ihnen die Expert:innen für Fluggastrechte von Flightright auch bei Ticketkostenerstattungen und Erstattungen von abgesagten Pauschalreisen. 

Als Experten und Expertinnen zum Thema Fluggastrecht setzen wir ihr Recht auf Entschädigung gegenüber der Airline durch!

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