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Pauschalurlaub und Corona: Reisende müssen nicht auf Kosten sitzenbleiben

Berlin, 14. Mai 2020 – Bis Pfingsten ist es nicht mehr lang und in wenigen Wochen beginnen in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Für viele Menschen sollte das ursprünglich auch den Start in den Urlaub bedeuten. Trotz der bis zum 14. Juni verlängerten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes werden Reisen ins europäische Ausland und innerhalb Deutschlands teilweise möglich sein, denn einige europäische Länder wollen ihre Grenzen für Sommerurlauber öffnen. Doch was passiert mit den Pauschalreisen, die dennoch nicht stattfinden können? Welche Rechte Pauschalurlauber in Zeiten von Corona haben, erklären die Experten von Flightright.

Welche Rechte haben Reisende, deren Pauschalurlaub wegen Corona abgesagt wurde?
Die Rechte der Urlauber regelt die EU-Pauschalreise-Richtlinie. Werden Pauschalreisen wegen Corona vom Veranstalter abgesagt, müssen Urlauber das Geld zurückbekommen. Die Absagegründe spielen für den Erstattungsanspruch generell keine Rolle. Der Veranstalter ist verpflichtet den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage in voller Höhe zu erstatten. Aktuell wenden sich extrem viele Urlauber an die Reiseveranstalter, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt. Laut ersten Schätzungen des Deutschen Reiseverbands verzeichnet die Reisewirtschaft aufgrund der Reisebeschränkungen Umsatzeinbußen in Höhe von circa 10,8 Milliarden Euro.

Müssen Reisende einen Gutschein als Erstattung akzeptieren?
Genau wie bei Flugausfall gilt auch für den abgesagten Pauschalurlaub: Reisende haben bei der Form der Erstattung die Wahl. Einen Vorstoß der Bundesregierung zur Gutscheinpflicht für ausgefallene Pauschalreisen hat die EU-Kommission im Sinne der Verbraucher abgelehnt. Von sich aus bieten die meisten Veranstalter momentan fast ausschließlich Gutscheine an. Reisende können, müssen diese aber nicht annehmen und haben das Recht auf eine Rückzahlung der Reisekosten. “Zwar sollten Pauschalreisen grundsätzlich vor Insolvenz der Reiseveranstalter geschützt sein, aber durch eine mangelhafte Umsetzung ins deutsche Recht besteht eine realistische Ausfallchance. Schon bei der Thomas Cook-Pleite konnte man sehen, dass der garantierte Insolvenzschutz nicht ausreichte. Urlauber sollten deshalb genau überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen möchten”, sagt Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright.

Was können Urlauber tun, wenn der Veranstalter nicht zahlen will?
Für sehr viele Reisende kommen Gutscheine überhaupt nicht infrage, weil sie in diesem Jahr keinen weiteren Urlaub planen, das Geld dringend anderweitig benötigen oder wegen gesundheitlicher Bedenken in absehbarer Zeit nicht verreisen möchten. Daher ist es extrem wichtig, dass sich die Veranstalter an geltendes Recht halten, den Kunden die Wahlfreiheit lassen und am Ende auch erstatten”, so de Felice weiter. Reagiert der Veranstalter nicht auf die Erstattungsforderung oder verweigert sie, können sich Reisende anwaltliche Unterstützung suchen. Das bedeutet jedoch zeitlichen Aufwand und Kosten. Spezialisierte Internetportale können die bequemere Variante sein.

Was ist mit Reisen in den nächsten Monaten?
Für die Sommermonate gibt sich die Reisebranche vorsichtig optimistisch. Einige Länder haben angekündigt, ihre Reisebeschränkungen aufzuheben. So soll es ab dem 1. Juli wieder möglich sein, nach Griechenland zu reisen und auch in den Niederlanden sollen dann Camping-Urlaube wieder erlaubt sein. Österreich plant ebenso, seine Grenzen für Sommerurlauber zu öffnen. Auch innerhalb Deutschlands, z.B. nach Mecklenburg-Vorpommern, sollen Urlaubsreisen ab Pfingsten wieder möglich sein.

Bekommen Reisende ihr Geld zurück, wenn sie selbst stornieren?
Unter normalen Umständen gilt: Stornieren Urlauber ihre Pauschalreise selbst, fallen Stornogebühren an. Unter den jetzigen Bedingungen gibt es hierzu jedoch Ausnahmen. Aufgrund der bis Mitte Juni geltenden Reisewarnung von offizieller Seite liegt ein sogenannter “unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand” vor. Wenn ein solcher vorliegt, können Urlauber ihr Geld in voller Höhe zurückbekommen, wenn sie in diesem Zeitraum wegen Corona nicht reisen möchten und selbst von der Reise zurücktreten. Eventuell noch ausstehende Restzahlungen müssen Urlauber dann nicht mehr leisten. Reisende sollten sich aber gut überlegen, ob sie jetzt schon von sich aus Reisen absagen, die in den Zeitraum nach der Reisewarnung fallen. Hierfür könnten dann wieder Stornogebühren fällig werden. Besser ist es, die Entwicklungen der nächsten Wochen und die Entscheidung des Veranstalters abzuwarten.

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