Streik bei Eurowings: mehr Entschädigungsansprüche und Reisestress für Kund:innen der Lufthansa-Group

Wer gehofft hatte, dass das Chaos bei der Lufthansa-Group mit Ende des Sommers enden würde, wird eines Besseren belehrt. Die Piloten-Gewerkschaft VC hat für den morgigen Donnerstag einen ganztägigen Streik für die Beschäftigten von Eurowings angekündigt. Welche Rechte Flugreisende beim heutigen Streik haben, erklärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright. 

Interner Streik gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand

„Da es sich bei diesem internen Streik von Eurowings nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen“, sagt Brosche. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-28/20 Anfang 2021 entschieden, dass Airline-interne Streiks wie dieser zu einer Entschädigung der Flugreisenden führen. Auffällig ist, dass es bereits der dritte große interne Streik einer Airline der Lufthansa-Group innerhalb von nur drei Monaten ist. Da die Streiks in die Ferienzeiten einzelner Bundesländer fallen, ist es für Flugreisende umso ärgerlicher und viele werden erst verspätet oder gar nicht an ihrem Urlaubsort ankommen. Eurowings war diesen Sommer bereits negativ aufgefallen, da sie in Europa nach der Lufthansa die meisten Abflüge gestrichen hatten, wie Flightrights Auswertung zeigt.

Dritter Streik in drei Monaten

Zum Streik, der am morgigen Donnerstag ganztägig von 00.00 bis 23.59 Uhr stattfindet und alle deutschen Abflughäfen von Eurowings betrifft, hat die Gewerkschaft Cockpit (VC) aufgerufen. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen, wie die Erhöhung der Ruhezeiten und eine Verringerung der maximalen Flugdienstzeiten. „Dass der morgige Streik bei Eurowings bereits der dritte Streik einer Airline der Lufthansa-Gruppe innerhalb von drei Monaten ist, sagt alles über die Unzufriedenheit der Mitarbeitenden aus. Sie schafft es trotz Versprechungen weiterhin einfach nicht, bei den Beschäftigten wie auch bei Flugreisenden für Zufriedenheit zu sorgen. Unter dem Streik leiden wie so häufig die Flugreisenden, die schon im Sommer aufgrund von Flugverspätungen und -ausfällen oft enttäuscht wurden. Wir sind auf jeden Fall da, um zu helfen und fordern alle Passagier:innen auf, ihre berechtigten Entschädigungsansprüche geltend zu machen, zum Beispiel mit uns“, so Brosche weiter.

In Kürze: Die Rechte der Reisenden bei Flugproblemen

Flugannullierung:

  • Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Flugreisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 € und 600 € pro Person zustehen. 
  • Die Airline muss daneben entweder die Ticketkosten zurückerstatten oder eine kostenfreie Ersatzbeförderung anbieten.
  • Beim Kauf eines neuen Tickets besteht Anspruch auf Erstattung des teureren Tickets.
  • In Deutschland haben Passagier:innen 3 Jahre Zeit, um eine Entschädigung zu fordern.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Entschädigung bis 600 € entfallen, aber Anspruch auf Ticketerstattung oder Ersatzbeförderung bleibt.

Flugverspätung:

  • Ab 2 Stunden Wartezeit haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline.
  • Bei Verspätungen ab 3 Stunden am Endziel steht Passagier:innen eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € zu.
  • Kinder mit eigenem Sitzplatz haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen.

Streik:

  • Airlines sind verpflichtet, Flugreisenden zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
  • Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und Hotelübernachtungen. 
  • Wenn sich ein Flug um mehr als 5 Stunden verspätet oder ausfällt, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen.
  • Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €, insbesondere bei Streiks Mitarbeitender der Airline.

Auch für die Durchsetzung aller anderen Ansprüche empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung zu suchen. Flugreisende können zwar versuchen, ihre Forderungen auf eigene Faust geltend zu machen, aber meistens ist das sehr aufwendig und es ist schwer, die Airlines zu kontaktieren. Zudem können sich Flugreisende an die Schlichtungsstelle im öffentlichen Personenverkehr wenden. Auch Fluggastrechtsportale wie Flightright helfen, die Rechte erfolgreich durchzusetzen. Flugreisende können online einfach Ihre Flugdaten eingeben. Besteht ein Anspruch, können sie das Fluggastrechtsportal mit der Einforderung der Ansprüche beauftragen. Anschließend übernehmen die Expert:innen den Fall und sorgen dafür, dass Flugreisende ihr Geld von der Fluggesellschaft erhalten und das ganz ohne Risiko, da Kund:innen nur im Erfolgsfall eine Provision zahlen. Ist Flightright in sehr seltenen Fällen nicht erfolgreich, zahlen die Kund:innen absolut nichts.

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