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Ende der Reisewarnung: Worauf Passagiere jetzt bei der Ticketbuchung achten sollten

Mit dem Ende der Reisewarnung für europäische Länder am 15. Juni und dem nahenden Beginn der Sommerferien fahren zahlreiche Airlines ihre Flugpläne weiter hoch. Dabei bieten sie auch Tickets für Länder an, in die Passagiere aus Deutschland noch nicht wieder einreisen dürfen. Wenn Reisenden dann am Flughafen die Beförderung verweigert wird, ist der Reisefrust groß. Was Passagiere daher jetzt beim Buchen eines Fluges beachten sollten und welche Rechte sie haben, erklären die Experten von Flightright.

Zahlreiche Airlines nehmen den Flugbetrieb wieder auf

Die Lufthansa fliegt ab Juni wieder Urlaubsziele wie Mallorca, Sylt oder Kreta an. Die Lufthansa-Tochter Swiss plant gar die Rückkehr von Destinationen wie Chicago, Singapur, Athen und Barcelona ins Streckennetz. Bei Ryanair werden ab dem 1. Juli wieder 40 Prozent aller Flüge stattfinden. Voraussetzung für Flugreisen ist aber, dass Passagiere in die jeweiligen Länder einreisen dürfen – und das ist zum Zeitpunkt des Ticketkaufs in manchen Fällen noch nicht sicher. Auch wenn das Flugangebot stetig wächst, sollten Passagiere vor der Ticketbuchung einige Punkte beachten, um am Flughafen keine böse Überraschung zu erleben.

In welche Länder gibt es Einreisebeschränkungen für Passagiere aus Deutschland?

Innerhalb Europas dürfen deutsche Urlauber weiterhin nicht nach Norwegen einreisen. Die Schließung der Grenzen für Nicht-Norweger ohne konkreten Einreisegrund gilt bis zum 20. August. Singapur, Japan, Thailand, Vietnam, Indonesien, Dubai, Australien, Ägypten, Neuseeland, USA, Südafrika und zahlreiche weitere Länder behalten das Einreiseverbot für Ausländer weiterhin bei. Wann die Grenzen geöffnet werden, ist noch nicht absehbar. Wer nach Großbritannien, Tunesien, Madeira oder auf die Azoren fliegen will, muss nach der Ankunft 14 Tage in Quarantäne.

Wo können sich Passagiere über Einreiseregeln informieren?

Auch wenn Flüge buchbar sind, sollten sich Reisende nicht allein auf die Informationen der Fluggesellschaft verlassen, sondern die Einreiseregeln des Ziellandes vor der Buchung selbst genau prüfen. Informieren können sich Reisende auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder der zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes. Eine rechtlich nicht bindende Übersicht zur aktuellen Lage finden Reisende auch bei der IATA.

Was passiert, wenn Reisende die Einreisebestimmungen nicht erfüllen?

In diesem Fall verweigert ihnen die Airline in den meisten Fällen am Flughafen die Beförderung. Die Reise endet dann bereits vor dem Abflug. Handelt es sich um eine Umsteigeverbindung, werden Passagiere meist an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Welche Rechte haben Reisende, wenn ihnen das Boarding aufgrund der Einreisebestimmungen verweigert wird?

Grundsätzlich prüfen Airlines vor dem Abflug, ob Passagiere die notwendigen Einreisebestimmungen erfüllen, da sie sonst verpflichtet wären, die Reisenden auf eigene Kosten zurückzufliegen. “Wenn Passagiere in das Zielland nicht einreisen dürfen, ist die Airline berechtigt, ihnen die Beförderung zu verweigern. Fluggäste bekommen in so einer Situation keine Entschädigung. Noch ärgerlicher: Auch die Ticketkosten für den Flug bekommen sie nicht zurück,” weiß Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. In einer ähnlichen Situation sind Passagiere, wenn sie erst vor dem Abflug feststellen, dass sie wegen der Quarantäneauflagen am Zielort kein Interesse mehr an der Flugreise haben. Hier bleibt ihnen nur die Stornierung des Fluges zu den Konditionen der Airline, was meist mit finanziellen Einbußen verbunden ist.

Welche Rechte haben Fluggäste, wenn der Flug ganz ausfällt?

Wenn der Flug aufgrund von Grenzschließungen oder Einreisestopps überhaupt nicht durchgeführt werden kann, haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung, da es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Airlines müssen Fluggästen in dieser Situation aber die Ticketkosten erstatten oder ihnen eine Umbuchung anbieten.

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