Ein Lufthansa Streik betrifft nicht nur die Airline selbst, sondern zieht große Kreise: Tausende Passagiere, Dutzende Flughäfen und oft sogar Partner-Airlines sind betroffen. Die Gründe für einen Streik können vielfältig sein: Tarifverhandlungen, unzufriedene Piloten, Flugbegleiter oder Bodenpersonal, Forderungen nach mehr Gehalt oder besseren Arbeitsbedingungen. Gerade in einem so komplexen System wie der Luftfahrt reichen schon kleine Arbeitsniederlegungen, um das gesamte Flugnetz durcheinanderzubringen. In den letzten Jahren kam es bei der Lufthansa wiederholt zu groß angelegten Streiks – mal von der Pilotengewerkschaft „Vereinigung Cockpit“, mal von der Flugbegleitergewerkschaft „Ufo“ oder den Gewerkschaften des Bodenpersonals.
💡Wichtig – Streik Lufthansa:
Dieses Jahr wurden zahlreiche Lufthansa-Flüge aufgrund von Streiks von Personal oder Piloten gestrichen. Wussten Sie, dass Sie bei Flugausfällen durch Streiks Anspruch auf Entschädigung haben können? Laut EU-Recht steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden. Dabei können die betroffenen Streiks bis zu 3 Jahre zurückliegen.
Lufthansa Streik: Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
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Anspruch auf Entschädigung bei Flugstreiks: Fluggesellschaften wie Lufthansa sind verpflichtet, Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, wenn Flüge wegen Streiks verspätet oder annulliert wurden. Reichen Sie jetzt mit Flightright Ihre Entschädigungsforderung ein! Sie könnten bis zu 600 € pro Person erhalten (abzüglich Erfolgsprovision). Wir setzen Ihr Recht auf Rückerstattung und Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall durch!
Lufthansa Streik Aktuell
Aktuell kommt es wieder zu Arbeitsniederlegungen, bei denen Flüge in ganz Europa ausfallen oder massiv verspätet sind. Die Gewerkschaft ver.di hat im Tarifjahr 2024 rund 25.000 Beschäftigte des Lufthansa-Bodenpersonals mehrfach zu Warnstreiks aufgerufen. Diese Streiks fanden an großen Lufthansa-Standorten wie Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart statt. Besonders der 5. Warnstreik im Jahr 2024 führte zu erheblichen Beeinträchtigungen mit mehr als 200.000 betroffenen Fluggästen. Auch in den Jahren darauf kam es immer wieder zu Streiks bei Lufthansa, die zu Flugausfällen und Verspätungen führten. Passagiere sollten unbedingt den aktuellen Status ihres Fluges prüfen.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
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Fluggastrechte bei Flugausfall oder -verspätung durch Lufthansa-Streik
Passagierrechte beim Streik der Lufthansa – Viele Reisende sind überrascht, wenn sie erfahren, dass sie auch bei einem Streik bestimmte Rechte haben – denn oft geht man davon aus, dass bei „höherer Gewalt“ automatisch alle Ansprüche entfallen. Doch genau hier schützt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 die Passagiere. Sie schreibt vor, dass Airlines selbst in außergewöhnlichen Situationen für das Wohl ihrer Gäste verantwortlich sind.
Das bedeutet konkret: Auch wenn Lufthansa für den Streik nichts kann (z. B. bei einem Streik der Flugsicherung), muss sie Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke oder eine Übernachtung anbieten.
Ist der Streik hingegen hausgemacht – also vom eigenen Personal – kann sogar eine Entschädigungszahlung in Geld fällig werden. Die Airline kann sich dann nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen, weil der Streik aus ihrem eigenen Einflussbereich stammt. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob der Flug rein innerdeutsch, innereuropäisch oder interkontinental ist, solange er von einem EU-Flughafen startet oder von einer EU-Airline wie Lufthansa durchgeführt wird.
Anspruch auf Entschädigung beim Lufthasa Streik
Der Anspruch auf Entschädigung hängt vor allem von der Ursache des Streiks ab. Entsteht der Streik innerhalb des Unternehmens – zum Beispiel durch Tarifkonflikte mit dem Kabinenpersonal, den Piloten oder Technikern – liegt die Verantwortung bei der Lufthansa. In solchen Fällen gilt der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand, und die Airline muss betroffenen Passagieren Entschädigung zahlen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Entfernung des Fluges (Flugdistanz). Selbst Billigflieger können daher hohe Ansprüche haben. Wichtig ist, dass der Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hatte oder annulliert wurde. Auch wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde, der aber zu spät ankam, haben Sie Anspruch.
- Bei 0 bis 1.500 Kilometer haben Reisende Anspruch auf 250 Euro
- Bei 1.501 bis 3.500 Kilometer besteht für Reisende Anspruch auf 400 Euro
- Für Reisen ab 3.501 Kilometern können Passagiere eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten (bei Flügen innerhalb der EU ist die Entschädigung auf 400 Euro begrenzt).
Ein Beispiel: Ihr Flug von Frankfurt nach New York (über 3.500 km) fällt wegen eines Pilotenstreiks aus. Sie werden auf den nächsten Tag umgebucht, der Flug kommt mit 5 Stunden Verspätung an. Hier haben Sie Anspruch auf 600 € Entschädigung pro Person.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks bei Lufthansa?
Hier noch einmal die wichtigsten Voraussetzungen im Detail:
✅ Interner Streik: Der Streik wird von Lufthansa-Mitarbeitern geführt (Piloten, Crew, Technik, Verwaltung).
✅ Flugverspätung oder Annullierung: Aufgrund eines Streiks ist Ihr Lufthansa Flug um mindestens 3 Stunden verspätet, fällt ganz aus oder Sie werden gar nicht befördert.
✅ Keine außergewöhnlichen Umstände: Es handelt sich nicht um externe Streiks, Naturkatastrophen oder politische Unruhen.
✅ Innerhalb der Frist: Ihre Ansprüche müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, nachdem Ihr Flug durch einen Streik bei der Lufthansa ausgefallen war.
Sonderfall: Selbst wenn Lufthansa Sie auf einen Ersatzflug umbucht, kann der Anspruch auf eine Entschädigung bestehen – es zählt immer die Ankunftszeit am Endziel.
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Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung aufgrund eines Streiks bei Lufthansa?
Es gibt auch klare Ausschlussgründe. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:
❌ Drittstreik: Der Streik betrifft nicht Lufthansa, sondern z. B. Flughafenpersonal, Flugsicherung oder Sicherheitsdienste.
❌ Naturereignisse: Vulkanausbrüche, starke Stürme oder andere „höhere Gewalt“ verhindern den Flug.
❌ Außergewöhnliche Maßnahmen: Die Airline hat alles Zumutbare getan, um den Flug dennoch durchzuführen.
❌ Eigene Versäumnisse: Sie haben selbst den Flug verpasst oder sind nicht rechtzeitig erschienen.
❌ Verjährung: Der Flug liegt länger als drei Jahre zurück (in Deutschland gilt diese Frist zur Anspruchsstellung).
Auch hier wichtig: Betreuungsleistungen stehen Ihnen trotzdem zu!
Was kann man beim Streik von Lufthansa tun?
Was tun bei einem Streik von Lufthansa? Wenn Ihr Flug betroffen ist, gehen Sie am besten systematisch vor:
- Schnell informieren: Prüfen Sie den Status Ihres Fluges. Oft informiert Lufthansa per SMS oder E-Mail – kontrollieren Sie Ihre Kontaktdaten!
- Nicht abwarten: Gehen Sie direkt zum Lufthansa-Schalter oder wenden Sie sich telefonisch an den Kundendienst.
- Alternative organisieren: Prüfen Sie, ob Sie auf eine andere Verbindung oder ein anderes Verkehrsmittel (z. B. Bahn) umgebucht werden können.
- Ansprüche sichern: Fordern Sie direkt am Flughafen Ihre Betreuungsleistungen ein – Essensgutscheine, Übernachtungen, Transfers.
- Nachweisen: Heben Sie alle Belege auf: Hotelbuchungen, Taxiquittungen, Verpflegungskosten – diese können Sie später geltend machen.
- Flightright nutzen – Entschädigung beantragen: Kontaktieren Sie das Fluggastrechteportal Flightright und profitieren Sie von unserem kostenlosen Entschädigungsrechner, um Ihre Ansprüche schnell und unkompliziert zu prüfen. Ihr Fall wird hier von erfahrenen Experten bearbeitet, die auf dieses Thema (Fachgebiet) spezialisiert sind – schnell, effizient und ohne Kostenrisiko.
A. Beschwerde selbst einreichen – warum oft nicht empfehlenswert?
Auf den ersten Blick klingt es einfach: Man schreibt selbst eine Beschwerde an Lufthansa, verweist auf die EU-Verordnung 261/2004 und fordert seine Entschädigung. Doch in der Praxis gibt es hier mehrere Probleme:
- Lufthansa blockt oft ab: Airlines lehnen viele Forderungen zunächst ab, mit der Begründung „außergewöhnliche Umstände“ – auch wenn diese rechtlich oft nicht zutreffen. Ohne juristische Kenntnisse fällt es Passagieren schwer, dagegen zu argumentieren.
- Komplexe Rechtslage: Ob ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ zählt, hängt stark vom Einzelfall ab. Es braucht genaue Kenntnisse der Rechtsprechung (z. B. EuGH-Urteile), um das sauber zu prüfen.
- Langer Atem nötig: Selbst wenn man erfolgreich widerspricht, zieht sich das Verfahren oft über Monate. Viele Passagiere geben frustriert auf.
- Fehlende Beweismittel: Airlines nutzen jede Lücke – wenn der Passagier nicht alle Verspätungsnachweise, Boardingpässe oder Buchungsunterlagen korrekt liefert, wird die Forderung oft abgelehnt.
Kurz gesagt: Die Chancen, ohne fachliche Unterstützung durchzukommen, sind deutlich geringer – und der Aufwand für den Einzelnen sehr hoch. Oft bleibt nur der Weg zum Anwalt, was jedoch mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.
B. Rechtsanwalt beauftragen – warum oft nicht die beste Lösung?
Der Gang zum Anwalt kann helfen, birgt aber ebenfalls Nachteile:
- Hohe Kosten: Viele Anwälte verlangen Vorschüsse oder Stundensätze, oft mehrere hundert Euro. Wenn der Fall scheitert, bleiben die Kosten beim Passagier hängen.
- Spezialisierung fehlt oft: Nicht jeder Anwalt kennt sich mit Fluggastrechten aus. Spezialisten sind rar, und bei einem allgemeinen Anwalt ohne Branchenerfahrung besteht das Risiko, dass der Fall nicht optimal bearbeitet wird.
- Zeitaufwand: Ein Anwalt bearbeitet oft viele verschiedene Fälle gleichzeitig. Die Durchsetzung kann sich daher verzögern, und Rückfragen kosten zusätzliche Zeit.
- Kosten-Nutzen-Rechnung: Wenn der Anspruch „nur“ 250 oder 400 € beträgt, lohnt sich der Anwalt finanziell oft nicht – die Kosten fressen den Gewinn schnell auf.
- Zudem besteht das Risiko, dass neben den eigenen Anwaltskosten auch Gerichtskosten und gegebenenfalls die Kosten der Gegenseite anfallen können, wenn der Fall verloren geht.
Es ist daher empfehlenswert, auf alternative Lösungen wie das Fluggastportal Flightright zurückzugreifen, anstatt direkt einen Anwalt einzuschalt
C. Bessere Alternative: Das Fluggastrechteportal Flightright nutzen
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Wie hoch ist die Lufthansa Entschädigung Verspätung oder Flugausfall im Streikfall?
Lufthansa Entschädigung – Die Höhe ist gesetzlich klar geregelt und hängt von der Flugdistanz ab:
- Bis 1.500 km: 250 € – Für kürzere Strecken, wie zum Beispiel Berlin nach Frankfurt, beträgt die Entschädigung 250 €.
- 1.500–3.500 km: 400 € – Für mittlere Distanzen, wie von München nach Lissabon, können Sie mit einer Entschädigung von 400 € rechnen.
- Über 3.500 km: 600 € – Für längere interkontinentale Flüge, wie von Frankfurt nach New York, erhalten Sie eine Entschädigung von 600 €.
Wichtig: Diese Beträge gelten pro Passagier! Bei einer Familie mit vier Personen kann sich die Gesamtsumme also schnell vervielfachen. Die Airline darf diese Summen nicht einfach mit Gutscheinen oder Miles-and-More-Punkten abgelten – Sie haben Anspruch auf die Auszahlung in bar oder per Überweisung.
Wichtige Fluggastrechte während eines Streiks bei Lufthansa
Neben der Entschädigung haben Passagiere weitere Rechte, die sofort gelten:
1. Betreuungsleistungen beim Streik Lufthansa
- Ab 2 Stunden Wartezeit: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
- Ab 5 Stunden: Kostenlose Hotelübernachtung inklusive Transfer, wenn nötig
- Zwei kostenfreie Kommunikationsmöglichkeiten: Etwa Telefonate, E-Mails oder Faxe
Diese Leistungen müssen direkt von der Airline gestellt werden. Wenn Sie selbst zahlen müssen, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf – die Kosten können Sie später einfordern.
2. Recht auf Umbuchung und Erstattungen des Flugtickets
Wenn der Flug nicht stattfindet, haben Sie das Recht:
- Auf eine kostenfreie Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug
- Auf eine Erstattung des Ticketpreises, wenn Sie die Reise nicht mehr antreten möchten
- Auf Ersatzbeförderung, ggf. mit einer anderen Airline oder sogar per Bahn, Bus oder Mietwagen – hier trägt die Airline die Kosten
Anspruch auf Entschädigung bei vergangenen Lufthansa-Streiks
Was ist mit vergangenen Streiks bei Lufthansa? Auch wenn ein Lufthansa-Streik schon länger her ist, können Passagiere oft noch rückwirkend Entschädigung fordern – viele wissen das gar nicht! In Deutschland gilt für Fluggastrechte eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Das bedeutet:
- Wenn dein Flug z. B. im Jahr 2024 von einem internen Lufthansa-Streik betroffen war (Piloten, Kabinenpersonal, Technik), können Sie noch bis 31. Dezember 2027 eine Entschädigung beantragen.
- Die Frist beginnt immer am Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand – also haben Sie effektiv oft fast vier Jahre Zeit, Ansprüche durchzusetzen.
Beispiel – Streik Lufthansa:
Sie haben im März 2025 einen annullierten Lufthansa-Flug wegen eines Pilotenstreiks. Die Frist zur Entschädigungsforderung endet am 31. Dezember 2028.
Wichtig dabei:
✅ Sie müssen alle Unterlagen noch haben oder wieder beschaffen (Buchungsbestätigung, Tickets, Verspätungsnachweis).
✅ Die Airline darf sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen (d. h. der Streik muss intern verursacht worden sein).
✅ Es ist egal, ob Sie damals schon Beschwerde eingelegt haben oder nicht – Sie können Ihren Anspruch auch jetzt noch kostenlos prüfen.
Wie viel Entschädigung kann ich bekommen?
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)
Waren Sie von einem Streik bei Lufthansa betroffen?
FAQs zur Entschädigung wegen Streiks bei der Lufthansa
Flugproblem mit Lufthansa gehabt? Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
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