Flightright fordert: Kredit für Air Berlin muss auch Verbraucherrechte abdecken

  • Flightright fordert Insolvenzschutz für Air Berlin-Kunden
  • Brückenkredit aus Steuergeldern soll auch den Rechten der Passagiere zugutekommen
  • Offizielles Schreiben von Flightright an die Bundesminister Dobrindt, Maas und Zypries sowie den Insolvenzverwalter

Potsdam, 18.08.2017 – Das Fluggastrechte-Portal Flightright (www.flightright.de) hat sich heute mit einem offiziellen Schreiben an die Bundesminister Dobrindt, Zypries und Maas sowie den Insolvenzverwalter von Air Berlin gewendet. Darin fordert Europas führendes Fluggastrechte-Portal den Insolvenzschutz für Air Berlin-Kunden. Das Verbraucherportal plädiert dafür, dass der Brückenkredit des Bundes auch die Einhaltung der Passagierrechte umfassen muss.

Entschädigungsansprüche bleiben bestehen, aber Durchsetzung unklar
Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin hat die Bundesregierung einen Brückenkredit von 150 Millionen Euro zugesichert. Dieser soll den Flugbetrieb bis Ende November sicherstellen. Die Gewährung eines solchen Kredits sieht Flightright grundsätzlich als einen richtigen Schritt an. Nach derzeitigem Stand sichern die Steuergelder den Flugbetrieb von Air Berlin. Zwar hebelt die Insolvenz nicht die Fluggastrechte der Verbraucher aus. Allerdings sind die Ansprüche der Passagiere als sogenannte Insolvenzforderungen nahezu wertlos. Mit anderen Worten: Wer jetzt mit Air Berlin fliegt (und dies wäre ja wohl im Sinne der Bundesregierung), hätte keinerlei sinnvoll durchsetzbare Ansprüche gegen die Airline. Keine Absicherung bei Flugausfällen oder bei Verspätungen, kein Ersatz für verloren gegangenes Gepäck, keine Verpflegungs- und Unterbringungsleistungen für gestrandete Passagiere. ABER: Alle Airlines müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte wahren, aufgrund des gestellten Insolvenzantrages laufen sie praktisch ins “Leere”. Im Ergebnis wird Air Berlin “privilegiert”.

Flightright fordert deshalb eine klare Stärkung der Verbraucherrechte und einen Insolvenzschutz, der unter anderem Entschädigungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 oder auch Rechte bei Gepäckverlust in vollem Umfang garantiert. Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright erklärt dazu:
„Bei diesem Insolvenzverfahren stehen sich Verbraucherschutz und unternehmerische Interessen gegenüber. Wir fordern, dass geschädigte Kunden nicht auf ihre Ansprüche verzichten müssen und Entschädigungen garantiert werden. Es kann nicht sein, dass der Bund mit Steuergeldern eine Airline sichern will, aber die Verbraucherrechte der Steuerzahler links liegen lässt. Passagiere sollen nicht auf eigene Gefahr hin mit Air Berlin fliegen. Die Verantwortlichen sollen einen expliziten Insolvenzschutz für Verbraucher zusichern und ihnen ihre rechtmäßige Entschädigung zahlen.”

Empfehlung für Fluggäste: Bei Problemen mit Air Berlin weiterhin Recht einfordern
Air Berlin-Kunden haben generell einen Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung oder Ausfall und sollten diesen so oder so erst einmal geltend machen. Flightright geht davon aus, dass den geschädigten Air-Berlin-Kunden dieser auch zusteht. Schließlich zahlen Kunden, die sich an das Fluggastrechte-Portal wenden, eine Provision nur, wenn Flightright erfolgreich die Provision bei einer Airline durchgesetzt hat. Ob Air Berlin diese Ansprüche noch honoriert oder sie in der Insolvenzmasse aufgehen, ist momentan schwer zu sagen. Erst in den nächsten Wochen wird sich zeigen, wie genau das Insolvenzverfahren und der Restrukturierungsplan aussehen werden

Die wichtigsten Fragen rund um die Insolvenz (Stornieren, Pauschalreise etc.) beantwortet Flightright hier.

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