"Nach dem Vulkanausbruch ist unser Urlaub ausgefallen - flightright hat sich um die Rückerstattung unserer Flüge gekümmert."
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der flightright GmbH
§ 1 Leistungsbeschreibung
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flightright übernimmt für Sie die Durchsetzung von Forderungen die Ihnen auf Grundlage der EU-Fluggastrechtverordnung 261/04 gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft zustehen.
Sie erteilen uns hiermit folgende Vollmacht:
Die flightright GmbH wird hiermit bevollmächtigt, wegen meiner/unserer Forderung gegen die ausführende Fluggesellschaft alle erforderlichen Beitreibungsmaßnahmen, die bis zur restlosen Bezahlung der Forderung erforderlich sind, einzuleiten und geltend zu machen und entsprechende Geldzahlungen in Empfang zu nehmen. flightright ist weiterhin bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Forderung zu treffenden Absprachen, Vereinbarungen etc., ggf. auch mit dritten Personen, in meinen/unserem Namen durchzuführen.
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Unsere Leistungen gliedern sich in einzelne Tätigkeitsstufen, die in Art und Umfang in unserem Ermessen stehen. In der ersten Tätigkeitsstufe:
- IT- gestützte Forderungsberechnung
- Abgleich und Verifizierung bestimmter Angaben zum Flug mit weiteren Datenquellen
- Erstellung und Versendung einer Zahlungsaufforderung
- Ggf. Unterbreitung eines Vergleichsvorschlages
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In der zweiten Tätigkeitsstufe:
- Erstellung und Versendung eines Mahnschreibens
- Beantwortung der Stellungnahme zur Zahlungsaufforderungsschreibens
- Telefonischer Kontakt mit der Fluggesellschaft
- Einholung weiterer Informationen über die Fluggesellschaft, den Flug und insbesondere den Umständen der Annullierung/Verspätung
- Ggf. Unterbreitung eines Vergleichsvorschlages
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In der dritten Tätigkeitsstufe:
- Ggf. Unterbreitung eines Vergleichsvorschlages
- Beantragung eines Mahnbescheides
- Beantwortung eines Vollstreckungsbescheides
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Empfehlung der Einschaltung eines Vertragsanwaltes und Übermittlung des Aktenstandes an diesen nach Beauftragung des Vertragsanwaltes durch Sie
- Die zur Einziehung übergebenen Forderungen werden nicht auf bereits eingetretene oder anstehende Verjährung geprüft.
- Als Rechtsdienstleister ist uns Ihre Vertretung vor den ordentlichen Zivilgerichten (außer in Mahnverfahren) nicht gestattet. Daher empfehlen wir Ihnen unter Umständen die Beauftragung eines Vertragsanwaltes zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung.
- Beauftragen Sie den von uns vorgeschlagenen Vertragsanwalt, kommt ein Anwaltsvertrag unmittelbar zwischen Ihnen und dem Vertragsanwalt zustande. Sie gestatten uns in diesem Fall, dem Vertragsanwalt Zugriff auf Ihre „Akte“ zu gewähren und erlauben dem Vertragsanwalt, uns über den weiteren Fortgang Ihrer Angelegenheit zu informieren.
- Wünschen Sie keine Beauftragung des empfohlenen Vertragsanwaltes, endet der Inkassoauftrag mit der Mitteilung an uns automatisch. Nur in diesem Fall würden wir Ihnen die Bearbeitungspauschale in Rechnung stellen. Im Gegenzug treten wir Ihnen die an uns abgetretenen etwaigen Kostenerstattungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft (§ 5.2) wieder zurück ab.
§ 2 Online-Auftrag / OnlineKonto
- Die Erteilung eines Auftrages an uns erfolgt per Online-Anmeldung bei www.flightright.de. Das Angebot von flightright.de ist unverbindlich. Sie geben daher mit der Online-Anmeldung lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Forderungsdurchsetzung ab. Die von uns versandte Eingangsbestätigung und/oder die Anforderung weiterer Unterlagen ist noch keine Annahme des Angebotes. Wir nehmen Ihren Auftrag durch eine ausdrückliche Erklärung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) an. Anderenfalls gilt der Auftrag nach 14 Tagen als abgelehnt.
- Die Anmeldung von Forderungen bei flightright ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder solchen, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, erlaubt.
- Die bei der Online-Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben und sind umgehend zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern.
- Sollte sich herausstellen, dass der Fluggast schuldhaft fehlerhafte Daten angegeben hat und können die Kosten unserer Tätigkeit daher nicht als Verzugsschaden bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden, können dem Fluggast diese Kosten in voller Höhe als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden („Bearbeitungspauschale“). Die Kosten berechnen sich entsprechend der Kosten eines Anwaltes für eine Geschäftsgebühr nach RVG 2300 Faktor 1,5. Bei einer Forderung von bis zu € 300, betragen die Kosten beispielsweise einschließlich Umsatzsteuer € 53, 55.
- Mit der Anmeldung erhalten Sie u.U. Zugang zu einem Online-Fluggastkonto und haben hierzu ein Passwort zu wählen. Sie müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Online-Fluggastkonto sorgfältig sichern. Sie sind verpflichtet, uns umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Ihr Online-Fluggastkonto von Dritten missbraucht wurde.
- Wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, das heißt eine natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir wie folgt belehren:
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Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
flightright GmbH, Neuendorfstr. 18a, 16761 Hennigsdorf
oder
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung nicht ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, müssen Sie insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
- Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 4 Mitwirkung des Fluggastes
- Sie unterstützen uns bei der Einziehung Ihrer Forderung. Sie stellen uns insbesondere alle zur Bearbeitung Ihres Falls erforderlichen relevanten Unterlagen/Daten etwa Bordkarten, Buchungsnummern, sonstige Flugnachweise, Korrespondenz mit der Fluggesellschaft) auf Nachfrage zur Verfügung. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie persönlich Zahlungen der Fluggesellschaft erhalten. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die vertragliche Erfolgsprovision von 25% an uns zu überweisen. Sollten Sie uns nach Aufforderung die angeforderten Unterlagen/Informationen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung übermitteln, so sind wir berechtigt den Auftrag nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist zu kündigen und von Ihnen eine Bearbeitungspauschale zu verlangen.
- Ab dem Zeitpunkt unserer Beauftragung haben Sie sämtliche Verhandlungen/ Korrespondenz mit der betreffenden Fluggesellschaft zu unterlassen. Sie dürfen während des bestehenden Auftrages die Forderung auch keiner weiteren Stelle (z.B. einem Anwalt) zur Einziehung übergeben und dürfen auch keine eigenen gerichtlichen Schritte einleiten.
- Sie sind verpflichtet uns unverzüglich zu informieren, wenn die Fluggesellschaft weiterhin mit Ihnen in Kontakt tritt, nachdem uns die Forderung durch unsere Beauftragung zur Einziehung abgetreten wurde (Inkassozession).
§ 5 Kosten / Abtretung der Kostenerstattungsansprüche
- Wir erhalten für unsere Leistungen der ersten Tätigkeitsstufe eine Erfolgsprovision in Höhe von 25 % (zzgl. USt.) des durch uns oder die Vertragsanwälte durchgesetzten Betrages.
- Wir erhalten ferner für die Leistungen der zweiten als auch der dritten Tätigkeitsstufe eine Pauschalgebühr analog den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Höhe einer 1,5 Gebühr Ziffer 2300 VV RVG und zzgl. einer Unkostenpauschale analog RVG. Sie treten die Ihnen diesbezüglich zustehenden Kostenerstattungsansprüche gegen die Fluggesellschaft an Zahlung statt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung unter Anrechnung auf die in dieser Ziffer 5.2 genannten Inkassokosten an.
- Wir sind berechtigt die Erfolgsprovision (Ziffer 5.1) direkt von den von der Fluggesellschaft erhaltenen Zahlungen Abzug zu bringen. Die Vertragsanwälte sind berechtigt, die Erfolgsprovision direkt an uns auszukehren.
- Sollten unsere Einziehungsbemühungen auch nach Einschaltung der von uns empfohlenen Vertragsanwälte nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Wenn wir Ihnen zur Durchsetzung des Anspruchs die Beauftragung unserer Vertragsanwälte empfehlen, stellen wir Sie von den Kosten im Fall des Unterliegens des Rechtsstreites frei. Im Fall des Obsiegens in einem Rechtsstreit, hat die Fluggesellschaft die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. Im Fall eines Vergleichs, welchen wir nur mit Ihrer Genehmigung schließen, werden die anwaltlichen Kosten – soweit diese nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden –aus der Vergleichssumme bestritten.
- Sie gleichen infolge einer bestehenden Vorsteuerabzugsberechtigung nicht von der Fluggesellschaft zu ersetzende Umsatzsteuerbeträge uns gegenüber aus. Wir stellen Ihnen stets eine ordnungsgemäße Rechnung unter Anrechnung der nach 5.2 abgetretenen Beträge aus.
- Wenn Sie unsere Vertragsanwälte beauftragen, sind wir verpflichtet, Sie von den Kosten der Vertragsanwälte und den Kosten des Gerichtsverfahrens einschließlich der Gerichtskosten und der gegnerischen Rechtsanwaltsosten, sofern diese aufgrund der gerichtlichen Entscheidung von Ihnen zu tragen sind – freizustellen.
§ 6 Abrechnung
- Alle Zahlungen der Fluggesellschaften, der Vertragsanwälte oder eines Dritten an flightright werden über ein Fremdgeldkonto abgewickelt.
- Wir werden eingehende Beträge unverzüglich abrechnen und – abzüglich der Erfolgsprovision unverzüglich an Sie auszahlen. Sofern die Zahlung der Fluggesellschaft per Lastschrift oder/und Scheck erfolgen, wird die Abrechnung darin enthaltener Fremdgelder frühestens nach Ablauf der 6-wöchigen Widerspruchsfrist nach Kontoabschluss bzw. endgültigen Gutschrift auf dem Bankkonto von flightright erstellt.
- Das Fremdgeldkonto wird unverzinslich geführt. Der Fluggast hat keinen Zinsanspruch zwischen Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Auszahlung an den Fluggast, wenn die Auszahlung unverzüglich erfolgt. Die sonstigen von der Fluggesellschaft zu tragenden Verzugszinsen werden zwischen uns und Ihnen hälftig geteilt.
§ 7 Dauer des Auftrages
Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Forderung ausgeglichen ist, mit Ihrer Zustimmung ein Vergleich geschlossen wurde oder wenn wir oder der beauftragte Vertragsanwalt nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der weiteren Beitreibung feststellt und Sie hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
§ 8 Datenschutz
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
§ 9 Schriftform, Vertragsübernahme, anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen.
- Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand: 08. November 2011
