"Nach dem Vulkanausbruch ist unser Urlaub ausgefallen - flightright hat sich um die Rückerstattung unserer Flüge gekümmert."
FAQ
Was muss ich für die Leistung von flightright bezahlen?
Sie zahlen faktisch nichts. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche erhält flightright eine Provision in Höhe von 25 % (zzgl. USt.) der Zahlung. Zudem berechnet flightright gemäß den AGB bestimmte zusätzliche Bearbeitungsgebühren für bestimmte Schritte unserer Tätigkeit. Ihnen stehen in Höhe dieser Bearbeitungsgebühren zusätzlich Ersatzansprüche (der sogenannte Verzugsschadensersatzanspruch) gegenüber der Fluggesellschaft zu. Diese Ansprüche auf Ersatz der Bearbeitungsgebühren, die Sie eigentlich an uns zahlen müssten und deren Ersatz Sie wiederum von der Fluggesellschaft verlangen könnten, treten Sie uns einfach ab. Wir machen diesen Verzugsschadensersatzanspruch dann gegenüber der Fluggesellschaft geltend, so dass Ihnen faktisch auch keine weiteren Bearbeitungskosten entstehen. Sollten die Bemühungen, Ihren Anspruch durchzusetzen, nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie auch keinerlei Kosten – auch, wenn hierzu die Leistungen von Vertragsanwälten in Anspruch genommen wurden, denn auch davon stellen wir Sie dann frei.
Was macht flightright für mich?
flightright hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die Ihnen nach europäischem Recht bei Annullierung, Nichtbeförderung und extremer Verspätung gegen Fluggesellschaften zustehen können. Rechtsgrundlage ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, welche vom Europäischen Gerichtshof und anderen nationalen Gerichten der EU konkretisiert wurde. Wir helfen Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen.
Was tut flightright, was ich nicht selber kann?
flightright hat Zugriff auf verschiedenste Flugdaten und Datenbanken über Flugbewegungen, Flottenmanagement und über die europäische und nationale Fluggastrechtsprechung. Durch die Kumulierung dieses Know-hows kann flightright somit eine solide Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Anspruches abgeben. Durch den Zugriff auf diese Daten, die Kombination dieser Daten und aufgrund unserer spezifischen juristischen Kompetenzen nehmen wir Ihnen zum einen viel Arbeit ab, zum anderen erhöhen wir die Erfolgswahrscheinlichkeit der Anspruchsdurchsetzung. Wir versetzen Sie in die Lage mit den Fluggesellschaften auf Augenhöhe zu sprechen.
Was besagt die Online-Anspruchsprüfung über die Erfolgsaussichten meines Anspruchs?
Der Online-Rechner (z.B. „Anspruch prüfen“) ist ein Softwaremodul, das Ihnen auf Grundlage eines automatisierten Logik eine erste Einschätzung hinsichtlich der Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Anspruchs übermittelt. Der Online-Rechner führt Sie Schritt für Schritt durch gezielte Fragen, die sich anhand der Anspruchsvoraussetzungen der EU-Fluggastrechte-Verordnung ergeben. So können Sie schnell erkennen, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf einen Ausgleich haben.
Ich habe alle Felder im Entschädigungsrechner ausgefüllt. Was nun?
Nach Eingabe aller Daten werden wir die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Anspruches prüfen und bei hinreichenden Erfolgsaussichten den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft in verschiedenen Schritten durchsetzen. Über den jeweiligen Bearbeitungsstatus, sowie eine möglicherweise erforderliche weitere Mitwirkung halten wir Sie auf dem Laufenden.
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