Berlin, 21.01.2026 – Das Europäische Parlament hat ein starkes Signal zum Schutz der Rechte von Flugreisenden gesendet. Am Mittwoch verabschiedete das Parlament seine Position zur Reform der EU-Fluggastrechteverordnung in zweiter Lesung mit einer überwältigenden Mehrheit von 632 Stimmen bei 15 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen.
Mit dem Votum bekräftigt das Parlament seine Ambition, bestehende Fluggastrechte nicht nur zu erhalten, sondern gezielt zu stärken. Dazu gehört insbesondere die Drei-Stunden-Verspätungsgrenze für Entschädigungen, die weiterhin Bestand haben soll. Gleichzeitig setzt sich das Parlament für klarere Regeln und eine bessere Durchsetzung der Rechte von Passagieren ein. Nun steuert die Revision auf ein Vermittlungsverfahren zu.
Flightright: Parlament zieht klare rote Linie
Das Fluggastrechteportal Flightright begrüßt die Position des Europäischen Parlaments ausdrücklich und wertet sie als klare Absage an Versuche der Airline-Lobby, bewährte Fluggastrechte aufzuweichen.
„Nach der Debatte um die Veggie-Wurst im letzten Jahr, zeigt das Europäische Parlament nun sehr deutlich, was echter Verbraucherschutz bedeutet: klare Regeln, verlässliche Entschädigungen und Transparenz für Reisende, damit auch in turbulenten Zeiten zumindest der Urlaub stressfrei bleibt und die Rechte der Passagiere geschützt bleiben“, sagt Oskar de Felice, Chief Legal Officer von Flightright.
„Flightright begrüßt insbesondere die verbraucherfreundliche Haltung des Parlaments und die klare Festlegung der Drei-Stunden-Verspätungsgrenze als rote Linie“, so de Felice weiter.
Airlines und wenige Mitgliedsstaaten üben Kritik, das Parlament bleibt standhaft
Vertreter der Luftfahrtbranche haben die Parlamentsposition kritisiert und vor steigenden Kosten gewarnt. Airline-Verbände fordern mehr Flexibilität und argumentieren, die bestehenden Entschädigungsregeln spiegelten nicht die operativen Realitäten wider. Diese Argumentation fand im vergangenen Jahr bei einigen Mitgliedstaaten Gehör: Der EU-Rat hatte sich im Juni auf eine deutliche Verschlechterung der Fluggastrechte geeinigt, darunter eine Anhebung der Entschädigungsschwelle von drei auf vier oder sogar sechs Stunden – abhängig von der Flugdistanz. Mit dem Votum von Mittwoch hat das Europäische Parlament diese Vorschläge des Rates nun formell zurückgewiesen.
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Andrey Novakov, stellte jedoch klar, dass die Abgeordneten in einem Punkt geschlossen sind: Es darf keinen Rückschritt bei bestehenden Fluggastrechten geben. Rechtssicherheit, so Novakov, komme allen Beteiligten zugute, da sie Streitigkeiten reduziere, Verwaltungskosten senke und Airlines effizienteres Arbeiten ermögliche.
Untermauert wird diese Position durch neue wirtschaftswissenschaftliche Studien der Forscher Dr. Hinnerk Gnutzmann und Dr. Piotr Śpiewanowski. Ihre Analysen zeigen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung (EC 261) lange Verspätungen deutlich reduziert und die Pünktlichkeit erhöht – insbesondere auf Strecken mit wenig Wettbewerb. Damit widersprechen die Ergebnisse klar der Behauptung, starke Passagierrechte schadeten der Luftverkehrsbranche, zumal Airlines derzeit Rekordgewinne und -umsätze erzielen.
Entschädigungen an Inflation anpassen
Die Pattsituation zwischen Parlament und Rat bedeutet, dass die Verhandlungen nun auf eine neue politische Ebene hinauslaufen werden: den Vermittlungsausschuss. Dieses eher ungewöhnliche Verfahren ist in der EU-Gesetzgebung seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr angewandt worden und wird Vertreter aller 27 Mitgliedstaaten sowie eine gleiche Anzahl von Europaabgeordneten an einen Tisch bringen.
Mit Blick auf das nun anstehende Vermittlungsverfahren fordert Flightright die EU-Institutionen auf, konsequent im Sinne der Reisenden zu handeln.
„Jetzt kommt es darauf an, auch im anstehenden Vermittlungsverfahren alles für die Passagiere zu geben“, sagt de Felice. „Dazu gehört beispielsweise, die Entschädigungssummen an die Inflation anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Europa auch künftig für einen starken, verlässlichen und zukunftsfesten Verbraucherschutz im Luftverkehr steht.“
Einsatz für Reisende in ganz Europa
Flightright betont, dass der europäische Luftverkehr unter der bestehenden Fluggastrechte-Verordnung erheblich gewachsen ist und Airlines von einer hohen Nachfrage und steigenden Einnahmen profitieren. Vor diesem Hintergrund würde eine Abschwächung des Verbraucherschutzes das Vertrauen der Reisenden untergraben und Passagiere für Störungen bestrafen, die sie nicht verursacht haben.
Flightright appelliert daher an Parlament, Rat und Kommission, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Abstriche bei den Fluggastrechten zuzulassen und eine Reform umzusetzen, die die Position von Reisenden in Europa nachhaltig stärkt.

