Am gestrigen Donnerstag haben sich die Verkehrsminister der EU auf einen Kompromissvorschlag zur Revision der EU-Fluggastrechteverordnung geeinigt, der für Millionen Reisende katastrophale Folgen haben wird. Die großen Gewinner des Tages sind mit der Entscheidung die Airlines, die sich mit einem Lobbycoup durchgesetzt haben – und das auf Kosten ihrer eigenen Kunden.
„Das ist keine Reform – das ist ein gezielter, massiver Abbau von Fluggastrechten“, kritisiert Dr. Jan-Frederik Arnold, CEO von Flightright. „Wenn die vorgeschlagene Revisionsfassung tatsächlich gesetzlich umgesetzt wird, fallen mindestens 60 Prozent der heutigen Entschädigungsfälle ersatzlos weg. Hinzu kommen weitere Einschränkungen durch die Ausweitung außergewöhnlicher Umstände und die Begrenzung zur Geltendmachung auf 6 Monate. Die Fluggastrechteverordnung ist jetzt auf der Intensivstation – wenn das Parlament sie nicht stoppt, bleibt kaum noch etwas über und sie stirbt.“
Der Prozess, der zu diesem Ergebnis geführt hat, spricht Bände: Nach 16 Sitzungen in Arbeitsgruppen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte – weil das Thema so heftig umstritten ist –, wurde auf Ministerebene ein fauler Kompromiss beschlossen. Dieser „Kompromiss“ ignoriert die Interessen von Millionen Reisenden und ist das Ergebnis eines wirren und intransparenten Abstimmungsprozesses. Die Geschwindigkeit, mit der dieser unausgegorene Vorschlag nun durchgedrückt wurde, ist ein Paradebeispiel dafür, wie politischer Druck zu einer Entscheidung führen kann, die den Kern des Verbraucherschutzes aushöhlt.
Die Argumente für die Abschwächung der Fluggastrechte sind von der Airline Lobby vorgeschoben und basieren auf nicht nachvollziehbaren Behauptungen.
Die Behauptung der Airlines, die neuen Regelungen würden zu weniger Verspätungen und Ausfällen führen, ist schlichtweg falsch – ein durchschaubares Manöver zur Durchsetzung wirtschaftlicher Eigeninteressen.
„Wenn Airlines behaupten, dass höhere Entschädigungsschwellen zu pünktlicheren Flügen führen, ist das so glaubwürdig, wie zu behaupten, weniger Tempolimits machten die Straßen sicherer. Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine Airline einen Flug storniert hat, weil sie eine Entschädigung zahlen muss. Vielmehr haben die Airlines ein Interesse an der Beförderung der Passagiere. Die Wahrheit ist: Es geht ums Geld – und zwar nicht um das der Verbraucher, sondern um die Margen der Airlines. Die Kosten der Fluggastrechteverordnung liegen im Schnitt bei rund einem Euro pro Ticket – ein lächerlicher Betrag angesichts der Rekordgewinne der Branche. Dass nun 30 angebliche Verbesserungen für Passagiere gefeiert werden, von denen die überwiegende Mehrheit sowie schon durch die geltende Rechtssprechung festgelegt sind, ist eine dreiste Lüge.“
Was auf dem Spiel steht
Die vom Rat vorgeschlagene Fassung bringt tiefgreifende Änderungen mit sich – und verschlechtert die Position der Reisenden massiv:
Anhebung der Entschädigungsschwellen: Künftig sollen Ausgleichszahlungen erst ab vier Stunden Verspätung greifen, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Damit entfällt der Großteil der Fälle, für die bislang Entschädigungen gezahlt werden mussten.
Veraltete und gekürzte Entschädigungssummen: Seit 20 Jahren wurden die Entschädigungsbeträge nicht an die Inflation oder steigende Ticketpreise angepasst. Nun erfolgt sogar das Gegenteil: Statt einer überfälligen Erhöhung sollen die Beträge mit der neuen Verordnung teils massiv gekürzt. Bei Langstrecken sinkt die Entschädigung von 600 € auf 500 €, während Kurz- und Mittelstrecken pauschal mit 300 € abgegolten werden sollen – eine faktische Reduzierung der bisherigen Summen von 250 € und 400 €. Diese Reform bedeutet für Verbraucher also nicht nur Stillstand, sondern echten Wertverlust.
Kappung der Entschädigung pro Reise: Selbst bei mehreren Störungen während einer Umbuchung können Passagiere nur einmalig Entschädigung fordern.
Ausweitung „außergewöhnlicher Umstände“: Neue Ausnahmen erlauben es Airlines noch leichter, sich der Verantwortung zu entziehen – etwa bei Crew-Krankheit, Technikproblemen oder externen Streiks.
Ein Blankoscheck für Verspätungen
Statt schlechte Performance zu sanktionieren, legitimiert die neue Verordnung Verspätungen de facto – mit einem Freifahrtschein für Airlines. Künftig wären massive Verspätungen gesetzlich legitimiert, ohne echte Konsequenzen.
„Diese Reform entbindet Fluggesellschaften von Verantwortung – und lässt Reisende im Stich“, warnt Arnold. „Sie schwächt den Verbraucherschutz und sendet das fatale Signal: Zuverlässigkeit und Verbraucherschutz sind zweitrangig.“
Das Europäische Parlament muss gegenhalten
Dr. Jan-Frederik Arnold appelliert an das Europäische Parlament, diese Vorlage in den kommenden Verhandlungen klar zurückzuweisen:
„Jetzt ist der Moment, Rückgrat zu zeigen. Wir brauchen eine Verordnung, die die Rechte von Passagieren stärkt – nicht eine, die sie aushöhlt. Europa muss sich klar auf die Seite der Verbraucher stellen. Wir fordern das Europäische Parlament daher mit Nachdruck auf, diesen Vorschlag in den anstehenden Verhandlungen vehement abzulehnen. Der Schutz der Reisenden darf nicht verhandelbar sein.“

