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Reform der EU-Fluggastrechte: Parlament schützt Status Quo, doch die Revision erreicht keine Besserstellung der Passagiere

15.6.2026

Nach der Trilog-Einigung zur Revision der Verordnung (EG) 261/2004 begrüßt Flightright, dass das Europäische Parlament bei den entscheidenden Punkten standhaft geblieben ist. Zugleich schafft die Reform nicht die gewünschte Stärkung der Fluggastrechte. 

Die Eckpfeiler der Fluggastrechte bleiben erhalten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Grundfesten der EC261 bewahrt werden: die Drei-Stunden-Schwelle bei Verspätungen, die bestehenden Entschädigungsbeträge und die etablierte Definition der außergewöhnlichen Umstände bleiben allesamt bestehen. Sie sind der globale Goldstandard und sie zu erhalten war das wichtigste Ziel dieser in 2013 gestarteten Reform. 

Die Kodifizierung der Rechtsprechung kann die Durchsetzung erleichtern. Viele der weiteren Elemente schreiben ein Jahrzehnt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unmittelbar in die Verordnung fest. Die Verankerung dieser Entscheidungen im Gesetzestext dürfte die Durchsetzung der Fluggastrechte in der Praxis erleichtern. 

Einige echte Verbesserungen für Reisende. Die Einigung bringt auch begrüßenswerte praktische Fortschritte: Familien können beispielsweise ohne Aufpreis nebeneinander sitzen, es gibt mehr Klarheit bei der Bepreisung von Handgepäck und die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden gestärkt. 

Doch in den entscheidenden Punkten bleibt die Revision hinter den Erwartungen der Passagiere zurück. Mehrere Änderungen verlagern Risiken zurück auf die Reisenden: 

  • Die Frist für Entschädigungsansprüche wird drastisch verkürzt. Passagiere haben künftig nur noch neun Monate Zeit, um Entschädigung zu fordern — statt bislang mindestens drei Jahren nach deutschem Recht. Angesichts dessen, wie wenige Passagiere ihre Rechte überhaupt kennen, ist diese Verkürzung ein echter Nachteil. 

  • Die Definition des Ankunftszeitpunkts wird aufgeweicht. Die Ankunft wird künftig gemessen, wenn das Flugzeug seine Parkposition erreicht — und nicht, wenn sich die Türen öffnen. Für die Passagiere zählt jedoch der Moment, in dem sich die Türen öffnen. 

  • Mehr Kostenrisiko wird auf die Passagiere abgewälzt. Die Erstattung für Ersatzflüge anderer Fluggesellschaften wird nun auf 400 % des Ticketpreises gedeckelt, und Hotelübernachtungen werden auf maximal drei Nächte begrenzt. In beiden Fällen verlagert sich das Risiko von der Airline auf die Reisenden. 

Der eigentliche Schritt nach vorne fehlt. Damit wir diese Reform als echten Erfolg bezeichnen könnten, wären zwei Dinge unverzichtbar gewesen: eine Inflationsanpassung der Entschädigungsbeträge, die sich trotz 80% Inflation seit über zwanzig Jahren nicht verändert haben, sowie die Einbeziehung von Nicht-EU-Airlines auch auf Flügen in die EU. Beides hat es nicht in die Einigung geschafft. Das Ergebnis ist eine Reform, die den Status quo sichert, die Fluggastrechte aber nicht voranbringt. 

Flightright wird auch künftig an der Seite der Reisenden stehen und deren Rechte gegenüber den Airlines durchsetzen, etwaige Rechtsunklarheiten notfalls höchstrichterlich klären lassen und die Passagiere über ihre Rechte aufklären. Der kostenlose Entschädigungsrechner auf unserer Website bleibt deshalb auch in Zukunft die Anlaufstelle Nr. 1 für Reisende, um zu prüfen, welche Ansprüche ihnen zustehen. Angesichts der verkürzten Frist von nur noch neun Monaten ist eine schnelle Prüfung wichtiger denn je und bestätigt die Bedeutung unabhängiger Unterstützung für Reisende. 

Dr. Jan-Frederik Arnold, CEO von Flightright: „Das Parlament verdient Anerkennung dafür, den Kern der EC261 gegen Versuche der Aufweichung verteidigt zu haben. Aber Bestehendes zu sichern, ist noch kein Fortschritt. Weiterhin fehlen faire, inflationsangepasste Entschädigungsbeträge sowie die vollständige Anwendung der Fluggastrechte auch auf Nicht-EU-Airlines. Weil Reisende künftig weniger Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, werden wir noch stärker auf unseren kostenlosen Entschädigungsrechner auf der Website setzen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und unkompliziert prüfen, welche Rechte ihnen zustehen.“