Flightright erringt Erfolg vor EuGH: Falsche Stornierungsmitteilung durch Reiseveranstalter kann zu Entschädigung führen 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wichtiges Urteil (C-705/23) im Sinne der Fluggastrechte verkündet. Das Gericht entschied, dass die Mitteilung eines Reiseveranstalters, dass ein Flug nicht stattfindet, obwohl er planmäßig durchgeführt wird, als Nichtbeförderung im Sinne der Europäischen Fluggastrechteverordnung gilt. Damit werden die Rechte von Fluggästen in Europa weiter gestärkt. 

Feyza Türkön, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, kommentiert das Urteil: „Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für Fluggastrechte in Europa. Es zeigt, dass ungenaue Informationen durch Reiseveranstalter nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden dürfen.   Passagiere können daher Entschädigungsansprüche gegen die Airlines geltend machen, auch wenn ein Flug vom Reiseveranstalter als annulliert gemeldet wurde, aber tatsächlich stattgefunden hat.“ 

Hintergrund des Urteils 

Im verhandelten Fall buchten zwei Passagiere eine Pauschalreise nach Fuerteventura, die einen Flug von Düsseldorf nach Fuerteventura beinhaltete. Der Reiseveranstalter informierte die Passagiere fälschlicherweise darüber, dass der geplante Hinflug am 18. Juli 2020 annulliert worden sei und buchte sie auf einen späteren Flug am 20. Juli um. Der ursprüngliche Flug fand jedoch wie geplant statt, und das Luftfahrtunternehmen hatte keinerlei Stornierungsmitteilung an den Reiseveranstalter übermittelt. 

Flightright setzt sich erfolgreich für Entschädigung ein 

Im Auftrag der Passagiere erhob Flightright Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf, um eine Entschädigungszahlung in Höhe von 800 Euro für die verpassten Flüge zu erstreiten. In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen, da das Gericht entschied, dass keine Nichtbeförderung vorlag, da die Fluggesellschaft die Passagiere nicht aktiv abgewiesen hatte. Das Amtsgericht argumentierte, dass eine Nichtbeförderung nur dann vorliegt, wenn sich das Luftfahrtunternehmen selbst weigert, Passagiere zu befördern. Flightright legte Berufung ein, und das Landgericht Düsseldorf legte den Fall dem EuGH vor. 

Airlines können sich bei Fehlkommunikation nicht entziehen 

In seinem Urteil stellt der EuGH klar, dass Fluggesellschaften für falsche Stornierungs- und Verlegungsmitteilungen durch Reiseveranstalter haftbar gemacht werden. Das Gericht betonte das hohe Schutzniveau, das die Fluggastrechteverordnung den Passagieren bietet. Nur durch eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten kann verhindert werden, dass Verbraucher zwischen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften hin- und hergeschoben werden. Für Flugreisende ist die Kommunikation zwischen Airline und Reiseveranstalter nicht einsehbar, daher kann das Risiko von Fehlkommunikation nicht zu Lasten der Verbraucher gehen. Mit dieser Entscheidung stärkt der EuGH die Rechte von Passagieren, da bei zukünftigen Streitigkeiten zwischen Reiseveranstaltern, Airlines und Passagieren klar ist, dass sich die Airline nicht mit dem Argument, die Fehlinformation sei nicht von der Airline selbst ausgegangen, der Verantwortung entziehen kann. 

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