Entschädigung bei Flugstreik: Das Wichtigste in Kürze
Entschädigungshöhe: Zwischen 250 € und 600 € möglich, wenn Airline-Personal (z. B. Piloten, Kabinencrew) streikt und die Fluggesellschaft verantwortlich ist.
Betreuungsleistungen: Sie haben Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten; bei längeren Wartezeiten auch Hotelübernachtungen.
Rücktrittsrecht: Ab fünf Stunden Verspätung können Sie vom Flug zurücktreten und eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.
Kein Entschädigungsanspruch: Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie Streiks von Flughafenpersonal, Sicherheitsdiensten oder Fluglotsen entfällt der Anspruch auf Entschädigung, Betreuungsleistungen bleiben jedoch bestehen.
Service von Flightright: Auf Wunsch übernimmt Flightright die komplette Abwicklung Ihrer Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie.
Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen
Fluggastrechte bei Streik: Das steht Ihnen bei annullierten und verspäteten Flügen zu
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks des Airline-Personals ausfällt, haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises sowie auf eine zusätzliche Entschädigung. Flightright unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld erhalten.
Ihre Fluggastrechte bei Streik umfassen:
Erstattung oder Ersatzbeförderung: Sie können wählen, ob Sie den Ticketpreis erstattet bekommen oder einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt nutzen möchten.
Betreuungsleistungen: Abhängig von der Wartezeit haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten (Telefonate, E-Mails) und bei Übernachtungen eine Hotelunterbringung inklusive Transfer.
Entschädigung: Bei Streiks des Airline-Personals können Sie zusätzlich eine finanzielle Entschädigung von 250 bis 600 Euro erhalten, abhängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung.
Fristen: Sie haben in Deutschland bis zu drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Flightright bietet Ihnen an, die gesamte Abwicklung Ihrer Ansprüche zu übernehmen – ohne Kostenrisiko für Sie. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie in wenigen Minuten prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und anschließend bequem die Durchsetzung beauftragen.
Wenn Ihr Flug ausfällt, weil das Airline-Personal streikt, dann haben Sie Anspruch auf Rückerstattung Ihres Ticketpreises und eine zusätzliche Entschädigung! Flightright setzt sich dafür ein, dass Sie in einem solchen Fall Ihr Geld erhalten.
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Sind Sie aktuell von einem Flugstreik betroffen? Das sind Ihre Fluggastrechte:
Streiks verursachen regelmäßig Störungen im Flugbetrieb. Sind Sie aktuell von einem Flugstreik betroffen? Das sind Ihre Fluggastrechte bei einem Streik:
Ersatztransport: Die Airline ist verpflichtet, Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
Versorgung am Flughafen: Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Sie Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und sogar Hotelübernachtungen.
Ticketerstattung: Ihr Flug verspätet sich um mehr als 5 Stunden oder fällt sogar komplett ersatzlos aus? Dann können Sie vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen.
Entschädigung: Streikt das Personal der Fluggesellschaft, können Reisende nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung haben.
Mit Flightright haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Wir setzen Ihren Entschädigungsanspruch für Sie durch – falls notwendig auch vor Gericht. Überprüfen Sie Ihren Fall innerhalb von 2 Minuten mit unserem Entschädigungsrechner. Wenn Sie entschädigungsberechtigt sind, können Sie Flightright anschließend bequem mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen. Ist Flightright erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20 % bis 30 % [ggf. zzgl. 14 % Anwaltszuschlag] zzgl. MwSt. der Entschädigungssumme).
Sind Sie sich unsicher, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben? Jetzt Anspruch prüfen
Wann steht mir eine Entschädigung bei Flugstreik zu?
Sie haben Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das streikende Personal gehört zur Fluggesellschaft (z. B. Piloten, Kabinen- oder Bodenpersonal).
Ihr Flug startet in der Europäischen Union oder landet in der EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in der EU hat.
Ihr Flug erreicht den Zielort mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden oder wird annulliert.
Die Annullierung oder Verspätung ist nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
Der Flug liegt nicht länger als drei Jahre zurück.
Diese Regelungen schützen Fluggäste bei Streiks, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, und sichern Ihnen finanzielle Entschädigungen sowie Betreuungsleistungen zu.
Was tun bei einem Flugausfall durch Streik?
Ersatzflug prüfen und wählen: Informieren Sie sich bei der Airline, ob Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird. Je nach Wunsch können Sie den Ersatzflug annehmen oder den Ticketpreis vollständig erstatten lassen, wenn Sie Ihre Reise nicht fortsetzen möchten.
Flugausfall dokumentieren: Machen Sie Fotos vom Informationsbildschirm am Gate oder speichern Sie elektronische Mitteilungen als Nachweis. Halten Sie außerdem fest, wann Sie mit dem Ersatzflug Ihr Ziel erreichen. Diese Nachweise helfen, Verspätungen zu belegen.
Belege für zusätzliche Kosten aufbewahren: Wenn Sie durch den Streik zusätzliche Ausgaben haben – beispielsweise für eine Hotelübernachtung, da die Airline keine Unterkunft gestellt hat – sammeln Sie alle Rechnungen, um diese später geltend machen zu können.
Keine vorschnellen Verzichtserklärungen unterschreiben: Unterzeichnen Sie keine Formulare oder Erklärungen, die Sie zur Aufgabe von Ansprüchen verpflichten, bevor Sie genau wissen, welche Rechte und Ansprüche Ihnen zustehen.
Ansprüche bei Flightright geltend machen: Nach dem Ereignis sollten Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Erstattung aktiv durchsetzen. Flightright unterstützt Sie hierbei mit Fachwissen und übernimmt auf Wunsch die gesamte Abwicklung gegenüber der Fluggesellschaft – ohne Kostenrisiko für Sie.
Welche Rechte haben Flugreisende bei einem Streik?
Bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder starken Verspätungen haben Passagiere und Passagierinnen laut europaweit geltender Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro.
2018 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch bei einem Streik für ausgefallene oder verspätete Flüge Entschädigung gezahlt werden muss, wenn die Airline für die Ursache des Streiks verantwortlich ist und die Möglichkeit gehabt hätte, Gegenmaßnahmen zu treffen.
2021 bestätigte der EuGH erneut, dass Flugreisende bei gewerkschaftlich organisierten Streiks des Airline-Personals Anspruch auf Entschädigung haben können. Zuvor galten Streiks lange als außergewöhnlicher Umstand, bei dem die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
Da Fluggesellschaften interne Streiks häufig durch Sparpolitik provozieren, ist ein Großteil der Flugstörungen, die durch einen Streik des Airline-Personals ausgelöst wurden, anspruchsberechtigt. Fluggesellschaften versuchen jedoch weiterhin, Entschädigungsansprüche mit Verweis auf einen außergewöhnlichen Umstand abzuweisen.
Aber auch wenn die Fluggesellschaft nicht für den Streik verantwortlich ist, können Sie Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugstreik haben. Fällt Ihr Flug nicht in die unmittelbare Streikphase, wird aber aufgrund der Auswirkungen des Streiks gestrichen, sollten Sie Ihre Ansprüche auf Ausgleichsleistungen prüfen.
Auch Flugausfälle vor dem offiziellen ersten Streiktag entlasten die Airline in der Regel nicht von einer Entschädigungszahlung. Der EuGH begründete dies damit, dass anderenfalls ein Fluggast völlig schutzlos wäre, wenn eine Fluglinie sich auch auf Vorkommnisse berufen könnte, deren Lösung in ihrer Hand liegt (EuGH, Urteil v. 04.10.2012, Az.: C-22/11).
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Wurde Ihr Flug storniert und mussten Sie auf eigene Kosten einen Ersatztransport buchen?
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie nicht nur Anspruch auf die Ticketkosten, sondern auch auf einen Ersatztransport zu Ihrem Reiseziel. Sollten Sie dies zusätzlich selbst gebucht haben, hilft Flightright Ihnen, diese Kosten zurückzubekommen. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch kostenlos.
Wie viel Entschädigung kann ich bei einem Streik bekommen?
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Höhe der möglichen Entschädigung bei Flugausfällen oder -verspätungen infolge eines Streiks. Entschädigung bei Flugausfall – Das steht Ihnen zu:
Kurzstrecke bis 1.500 km | Mittelstrecke bis 3.500 km | Langstrecke ab 3.500 km |
|---|---|---|
z.B. Berlin – München | z.B. Berlin – Lissabon | z.B. Berlin – Abu Dhabi |
250€* | 400€* | 600€* |
*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30 % zzgl. MwSt.) ggf. zzgl. Anwaltszuschlag (14 % zzgl. MwSt.)
Die Entschädigung richtet sich dabei nach der Länge der Flugstrecke: Für Kurzstreckenflüge bis 1.500 Kilometer, wie beispielsweise von Berlin nach München, beträgt die Entschädigung 250 Euro.
Bei Mittelstreckenflügen bis 3.500 Kilometer, etwa von Berlin nach Lissabon, können Passagiere 400 Euro erhalten.
Für Langstreckenflüge ab 3.500 Kilometern, wie zum Beispiel von Berlin nach Abu Dhabi, liegt die Entschädigung bei bis zu 600 Euro.
Diese Beträge gelten gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung und sind unabhängig vom Ticketpreis. Bitte beachten Sie, dass bei Beauftragung von Flightright zur Durchsetzung Ihres Anspruchs eine Provision von in der Regel 20 bis 30 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer von der Entschädigung einbehalten wird.
Wann habe ich bei einem Streik keinen Anspruch auf Entschädigung?
Fällt ein Flug in die aktive Streikphase eines Arbeitskampfes, den die Airline nicht verhindern konnte, also beispielsweise ein Streik der Flughafenmitarbeiter oder der Fluglotsen und Lotsinnen, dann befreit die EU-Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht.
In der EU-Verordnung sind aber neben Entschädigungspflichten auch weitere Rechte von Passagieren und Passagierinnen festgehalten, auf die Flugreisende immer bestehen sollten. Falls Sie sich also fragen: Was sollte ich tun, wenn gestreikt wird? Dann haben wir in den nächsten Absätzen die Antworten für Sie.
Ihr Flug ist wegen einem Streik ausgefallen?
Kann ich mir selber einen Ersatztransport suchen?
Fluggesellschaften müssen Sie schnellstmöglich über einen Flugausfall informieren und einen zumutbaren Ersatzflug für Sie finden. Oft versuchen Airlines, Flugausfälle über ihre Tochtergesellschaften abzufangen, indem sie Reisende auf diese Airlines umbuchen. Wird Ihr Flug streikbedingt gestrichen, können Sie ihn aber auch selbst kostenfrei bei Ihrer Fluggesellschaft umbuchen oder komplett stornieren. Das ist online möglich, zum Beispiel über die Buchungsseite der Airline.
Sie wollen Ihre Entschädigung? Jetzt Entschädigung sichern
Bei annullierten Inlandsflügen lohnt es sich möglicherweise, auf die Bahn umzusteigen. Lassen Sie hierzu Ihr Flugticket einfach in eine Fahrkarte umwandeln. Dies ist kostenfrei am Ticketschalter der Fluggesellschaft möglich oder online über die Airline-Buchungsseite.
Wenn Sie auf eigene Faust eine Bahnfahrkarte kaufen, ist Vorsicht geboten. Sollte die Bahnfahrt teurer als der ursprünglich geplante Flug sein, bleiben Sie möglicherweise auf dem Differenzbetrag sitzen. Heben Sie in jedem Fall die Belege für den Kauf der Fahrkarte auf, damit Sie sie später zur Erstattung bei der Airline einreichen können.
Was steht mir bei langen Wartezeiten am Flughafen zu?
Wie früh sollte man am Flughafen sein? Sie stehen am Abflughafen und müssen auf Ihren Flieger warten? Bestehen Sie auf Ihren Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese variieren je nach Strecke. Hier finden Sie einen Überblick, was Ihnen zusteht.
Kurzstrecke bis 1.500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenfreie Getränke, Snack, sowie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
Mittelstrecke 1.500 – 3.500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Langstrecke ab 3.500 km: ab 4 Stunden Startverzögerung stehen Ihnen kostenlose Getränke, Mahlzeiten, zwei Telefonate, E-Mails oder ein Fax zur Verfügung.
Verschiebt sich Ihr Flug auf den nächsten Tag, verpflichtet die EU-Fluggastrechte-Verordnung Airlines dazu, Ihnen eine Hotelübernachtung und einen Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zu organisieren.
Wann kann ich mir den Ticketpreis erstatten lassen?
Wenn sich Ihr Flug um mehr als 5 Stunden verschiebt oder vollständig ersatzlos ausfällt, können Sie sich das Geld für Ihren vom Streik betroffenen Flug zurückholen. Sie können von der Airline entweder einen Ersatztransport bzw. eine Umbuchung verlangen oder sich den vollen Ticketpreis zurückerstatten lassen.
Sie wollen, dass Ihre Airline Ihr Ticket erstattet? Jetzt Ticketpreis zurückerstatten lassen
Ihr Flug ist wegen einem Streik ausgefallen?
Wie erhalte ich meine Entschädigung?
1. Anspruch überprüfen
Flightright ermittelt mit Flugdatenbanken, vergleichbaren Fällen und Rechtsexpertise Ihren Anspruch auf Entschädigung. Unser Entschädigungsrechner gibt Ihnen schon innerhalb von 2 Minuten eine kostenlose Einschätzung.
2. Entschädigung einfordern
Nach der Beauftragung übernimmt Flightright die Verhandlungen mit der Airline – falls notwendig auch vor Gericht. Sie haben hierbei zu keiner Zeit ein Kostenrisiko und können sich zurücklehnen. Wir informieren Sie über alle Schritte per E-Mail und in Ihrem Mein-Flightright-Portal.
3. Entschädigung erhalten
Haben wir Ihren Anspruch durchgesetzt, erfragen wir Ihre Bankdaten und überweisen Ihnen Ihre Entschädigung (abzüglich unserer Erfolgsprovision) für Ihren vom Streik betroffenen Flug.
Airline-Streik: Ihre Rechte bei Flugausfällen verschiedener Fluggesellschaften
Ob Ryanair, Lufthansa oder Eurowings – immer wieder kommt es bei den verschiedensten Fluggesellschaften zu Streiks. Das ist natürlich auch für Passagiere sehr ärgerlich. Die folgenden Links erklären, was Ihre Rechte sind, sollte die jeweilige Airline streiken:
Ihre Rechte beim Lufthansa Streik
Ihre Rechte beim Ryanair Streik
Ihre Rechte beim Easyjet Streik
Ihre Rechte beim Eurowings Streik
Ihre Rechte beim Condor Streik
Streik bei der Airline oder am Flughafen – Weitere nützliche Informationen
Was ist ein Flugstreik überhaupt?
Ein Flugstreik kann verschiedene Ursachen haben und unterschiedliche Gruppen betreffen, was zu erheblichen Flugverspätungen und Flugannullierungen führen kann. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem Fluglotsenstreik, einem Streik der Fluggesellschaft und einem Flughafenstreik.
Ein Fluglinienstreik ist eine organisierte Betriebsniederlegung durch die Angestellten einer Fluggesellschaft oder deren Gewerkschaften, etwa Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenpersonal. Ziel solcher Streiks ist oft bessere Arbeitsbedingungen, höhere Gehälter oder verbesserte Sozialleistungen. Die Mitarbeiter verweigern dabei in Abstimmung mit ihrer Gewerkschaft die Arbeit, bis der Arbeitgeber ihren Forderungen zustimmt oder zumindest entgegenkommt.
Ein Flughafenstreik hingegen wird meist von den Flughafenmitarbeitern organisiert. Dazu zählen unter anderem Gepäckabfertiger, Sicherheitsbeamte, Feuerwehrleute und weiteres Flughafenpersonal. Auch deren Arbeitsniederlegung führt zu erheblichen Störungen im Flugverkehr, da wichtige Abläufe am Flughafen nicht mehr gewährleistet sind.
Wichtig für Passagiere ist dabei zu wissen, dass die Art des Streiks auch Einfluss auf ihre Rechte hat. So gelten Streiks des Airline-Personals in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände, was bedeutet, dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben können. Im Gegensatz dazu gelten Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal häufig als außergewöhnliche Umstände, bei denen die Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreit sind.
In allen Fällen führt der Streik dazu, dass nicht genügend Personal zur Verfügung steht, um den regulären Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Dies hat zur Folge, dass viele Flüge entweder gestrichen oder mit Verspätung durchgeführt werden müssen, was für Fluggäste erhebliche Unannehmlichkeiten bedeutet.
Fluglotsenstreik vs. Airline-Streik
Ob Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt entscheidend davon ab, wer genau streikt. Bei einem Fluglotsenstreik, also einem Ausstand der staatlichen Flugsicherung, handelt es sich um einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand. In diesem Fall trägt die Airline keine Verantwortung und ist in der Regel nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.
Anders verhält es sich bei Streiks innerhalb der Fluggesellschaft, etwa durch Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenpersonal. Diese Streiks gelten nicht automatisch als außergewöhnlich, da die Airline möglicherweise durch Verhandlungen oder interne Maßnahmen Einfluss auf die Situation gehabt hätte. In solchen Fällen bestehen daher oft gute Chancen auf eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004), abhängig vom Einzelfall. Entscheidend ist somit, wer streikt und ob die Fluggesellschaft Einfluss auf die Ursachen des Streiks hatte.
Kann ich bei Flugverspätung durch Fluglotsenstreik eine Entschädigung fordern?
Bei Fluglotsenstreiks handelt es sich in der Regel um einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004). Die Airline ist in diesen Fällen meist von der Entschädigungspflicht befreit, weil sie den Vorgang nicht direkt beeinflussen kann.
Ausnahme: Hat die Fluggesellschaft nicht ausreichend reagiert oder Alternativen unterlassen, kann eine Einzelfallprüfung sinnvoll sein.
Ist Streik automatisch ein außergewöhnlicher Umstand?
Nein, nicht jeder Streik ist automatisch ein außergewöhnlicher Umstand.
Streiks beim eigenen Airline-Personal (Piloten, Flugbegleiter, Bodenpersonal) sind laut Rechtsprechung kein außergewöhnlicher Umstand mehr, sondern gelten als Betriebsrisiko der Fluggesellschaft – hier haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung (bis zu 600 €).
Streiks, die außerhalb des Verantwortungsbereichs liegen (z.B. Fluglotsen, Sicherheitsdienste): Diese werden weiterhin als außergewöhnlich eingestuft und entbinden die Airline meist von der Entschädigung. In beiden Fällen gilt: Umbuchungen, Rückerstattungen und Betreuung am Flughafen müssen gewährt werden.
Muss ich trotz Streik zum Flughafen fahren?
Ja, Sie sollten grundsätzlich immer zum Flughafen fahren, solange die Airline Ihren Flug nicht explizit storniert oder Sie offiziell informiert hat. Bleiben Sie ohne Rückmeldung der Airline zu Hause, riskieren Sie, als „No-Show“ zu gelten und somit Ihren Anspruch auf eine Ticketrückerstattung oder eine Entschädigung zu verlieren. Dokumentieren Sie Verspätungen und Probleme, um später Ansprüche durchzusetzen.
Welche Flugstreiks zu einer Entschädigung führen:
Streiks, die zu einer Entschädigung führen können – Anspruch auf Entschädigung besteht in diesen Fällen:
Streik des Flugpersonals (Pilotenstreik): Passagiere können bis zu 600 € fordern, wenn die Airline nicht mindestens 14 Tage vorher informiert hat und keinen angemessenen Ersatzflug geboten hat.
Streik des Kabinenpersonals: Auch hier gilt die Entschädigungspflicht, sofern o.g. Bedingungen erfüllt sind.
Streik des Bodenpersonals: Check-in, Gepäckabfertigung oder technische Dienste gehören zum Einflussbereich der Airline – ebenfalls entschädigungsfähig.
Welche Flugstreiks keine Entschädigung bieten:
Kein Anspruch auf Entschädigung, aber Anspruch auf Versorgung und Rückerstattung des Flugpreises, besteht.
Streiks, die in der Regel nicht zu einer Entschädigung führen:
Streik der Fluglotsen: Außergewöhnlicher Umstand, außerhalb des Airline-Einflusses, keine Entschädigungszahlung.
Streik von Sicherheits- und Flughafenpersonal: Ebenfalls als außergewöhnlicher Umstand eingestuft, keine Entschädigung, aber Rückerstattung und Betreuungspflicht der Airline bleiben bestehen.
Übersicht: Streikarten und Entschädigungsansprüche
Streikart | Einflussbereich der Airline | Höhere Gewalt | Entschädigungsanspruch |
|---|---|---|---|
Bodenpersonal | Ja | Nein | Ja |
Kabinenpersonal | Ja | Nein | Ja |
Piloten | Ja | Nein | Ja |
Fluglotsen | Nein | Ja | Nein |
Sicherheits- und Flughafenpersonal | Nein | Ja | Nein |
Voraussetzungen für die Entschädigung beim Flugausfall wegen Streik
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft? Ein Streik ist nicht gleich Entschädigungsausschluss! Entscheidend ist, wer streikt – und ob die Airline für die Arbeitsniederlegung verantwortlich ist. Sie haben Anspruch auf Entschädigung (250–600 €) gemäß EU-Verordnung 261/2004, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Streik betrifft das Airline-Personal (Piloten, Kabinenpersonal, direkt Angestellte).
Ihr Flug startet in der EU oder landet dort mit einer EU-Airline.
Die Verspätung beträgt mindestens 3 Stunden am Zielort oder der Flug wird weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert.
Sie hatten eine bestätigte Buchung und der Fall liegt weniger als 3 Jahre zurück.
Außergewöhnliche Umstände: Kein Entschädigungsanspruch besteht bei Streiks außerhalb des Airline-Verantwortungsbereichs, wie etwa Sicherheits- oder Fluglotsenstreiks, da dies als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt.
Was kann ich bei einem Streik am Flughafen von der Airline fordern?
Auch bei Streik stehen Ihnen zahlreiche Rechte zu:
Ersatzbeförderung: Die Airline muss Ihnen schnellstmöglich einen Ersatzflug (oder gleichwertigen Transport per Bahn/Bus) anbieten.
Versorgungsleistungen: Abhängig von Wartezeit und Flugdistanz Anspruch auf kostenlose Getränke, Mahlzeiten sowie ggf. Hotelunterkunft und Transfers.
Ticketerstattung: Bei Verspätungen ab 5 Stunden oder ersatzloser Annullierung können Sie den Flugpreis zurückfordern.
Entschädigung: Sofern der Streik das Airline-Personal betrifft, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung gemäß den Vorgaben der EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Wer haftet, wenn ich wegen eines Streiks einen Anschlussflug verpasse?
Verpassen Sie wegen eines Streiks Ihren Anschlussflug in der EU oder mit einer EU-Airline, haftet grundsätzlich die Fluggesellschaft des ersten Flugabschnitts. Sie muss Ihnen:
einen Ersatztransport anbieten,
ggf. Versorgungsleistungen übernehmen und
bei eigenem Personalstreik auch Entschädigung leisten.
Bei Streiks durch Dritte, wie Fluglotsen, besteht kein Anspruch auf pauschale Entschädigung – Betreuungsleistungen wie Umbuchung, Verpflegung und ggf. Hotels müssen trotzdem gestellt werden.
Gilt mein Fluggastrecht auch bei Streiks im Ausland?
Ja, Ihre Fluggastrechte gelten auch bei Streiks im Ausland, sofern:
Start oder Landung in der EU liegt,
oder die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.
Entscheidend sind die EU-Verordnung EG 261/2004 und eine sorgfältige Prüfung, wer für den Streik verantwortlich ist (Airline vs. Drittanbieter/Flughafen). Beachten Sie: Streiks von fremden Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen im Ausland gelten meist als außergewöhnlicher Umstand – hier besteht in der Regel kein Recht auf Entschädigung, wohl aber auf Versorgung und Erstattung.
Pauschalreise von Streik betroffen: Welche Rechte haben Urlauber?
Wird eine Pauschalreise (Paket aus Flug und Hotel) vom Streik getroffen, profitieren Sie von zusätzlichen Rechten:
Der Reiseveranstalter ist erster Ansprechpartner: Er muss für Ersatzbeförderung sorgen.
Preisminderung möglich: Kommt es wegen Streiks zu erheblichen Verspätungen oder Reiseverkürzungen, können Sie anteilige Preisminderung verlangen.
Selbstbuchungen notfalls absichern: Wenn Ihnen keine Ersatzbeförderung angeboten wird, dürfen Sie selbst aktiv werden und dem Veranstalter die nachgewiesenen Mehrkosten in Rechnung stellen.
Betreuungsleistungen: Die Airline bleibt auch bei Pauschalreisen zur Versorgung (Mahlzeiten, Hotel, Transfers) verpflichtet.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter bestehen jedoch meist nur, wenn er für die Beeinträchtigung verantwortlich ist, z.B. bei mangelnder Information oder schlechter Organisation.
Ihr Flug ist wegen einem Streik ausgefallen?
Häufige Fragen und Antworten zu Entschädigungen bei Flugstreiks
Jörgs Erfolgsgeschichte: Entschädigung trotz Ryanair-Streik – Flightright macht’s möglich
Jörg stand vor einem riesigen Problem, als er erfuhr, dass seine geplanten Ryanair-Flüge wegen eines Streiks gestrichen wurden. „Wir sahen unser Geld als verloren an,“ erinnert er sich. Die unklare Rechtslage ließ kaum Hoffnung auf eine Rückerstattung, und ein privater Rechtsstreit schien aussichtslos. Jörg und seine Familie sahen sich plötzlich mit einem erheblichen finanziellen Verlust konfrontiert, ohne zu wissen, wie es weitergehen sollte.
Frust vermeiden – Flightright übernimmt den Fall
Statt die Sache selbst in die Hand zu nehmen, entschied sich Jörg, Flightright zu kontaktieren. „Bei einem privaten Rechtsstreit sahen wir uns als Verlierer,“ gibt er zu. Die Erfolgsaussichten ohne professionelle Hilfe waren gering, also wandte er sich an Flightright in der Hoffnung, dass zumindest ein Teil des Geldes zurückgeholt werden könnte.
Erste Schritte mit Flightright – und die richtige Entscheidung
Schnell merkte Jörg, dass er die richtige Wahl getroffen hatte. „Flightright nahm sich unseres Falls an und führte uns durch den gesamten Prozess,“ sagt er erleichtert. Die Transparenz während des gesamten Verfahrens beeindruckte ihn besonders, da er immer wusste, wie es um seinen Fall stand.
Der Kampf mit Ryanair – Flightright bleibt hartnäckig
Ryanair war zunächst alles andere als kooperativ und versuchte, sich vor der Ausgleichszahlung zu drücken. Doch das Team von Flightright blieb hartnäckig. „Nach zwei Jahren die Überraschung: Flightright hat einen erheblichen Teil des verloren geglaubten Geldes zurückgeholt,“ erzählt Jörg glücklich. Dank der Erfahrung und Entschlossenheit von Flightright gab die Airline schließlich nach.
Fazit: Mehr als zufrieden – Flightright hat sich gelohnt
„Auch wenn ein Teil der Rückzahlung für die Arbeit von Flightright einbehalten wurde, bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis,“ sagt Jörg. Ohne Flightright hätte er wahrscheinlich keinen Cent gesehen. Der gesamte Prozess verlief reibungslos, und dank der kontinuierlichen Updates war Jörg immer auf dem Laufenden. Besonders schätzte er, dass er keinen zusätzlichen Stress hatte und sich voll und ganz auf die Expertise von Flightright verlassen konnte.
Dank der Unterstützung von Flightright konnte Jörg seine Rechte durchsetzen und eine faire Entschädigung für die erlittenen Unannehmlichkeiten erhalten. „Ich würde im Bedarfsfall jederzeit wieder die Dienste von Flightright in Anspruch nehmen,“ sagt er überzeugt.
Man darf nicht zu schnell aufgeben – Sehr zurfrieden mit dem Ausgang
Hier ist die Bewertung, die Jörg uns hinterlassen hat, nachdem Flightright ihm erfolgreich bei der Entschädigung für Flugausfall durch Streik geholfen hat.
Topbewertung!!!
Unsere Flüge von Rayanair fielen wegen Streik aus. Bei der unsicheren Rechtslage sahen wir unser Geld als verloren an. Bei einen privaten Rechtsstreit sahen wir uns als Verlierer. Nach 2 Jahren die Überraschung, Flightright hat für uns einen erheblichen Teil des verlorengegangenen geglaubten Geldes zurückgeholt. Über den Anteil, den Flightright für die geleistete Arbeit beansprucht, kann man ja geteilter Meinung sein, wir sind jedenfalls sehr zurfrieden mit dem Ausgang. Wichtig ist für uns auch, dass die Fluggesellschaften nicht glauben sollen, dass sie ungestraft Kundengelder einbehalten können. Ich würde im Bedarfsfalle jederzeit wieder die Dienste von Flightright in Anspruch nehmen.
Wir setzen Entschädigungsansprüche bei folgenden Flugproblemen durch:
Ihre Reise verlief nicht wie geplant?
Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung können Reisende gemäß der EU261-Verordnung eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung erhalten. Flightright setzt Ihr Recht durch und hilft Ihnen, bis zu 600 € Entschädigung zu erhalten (abzgl. Provision).

