Ihre Fluggastrechte: Entschädigung sichern
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Ihre Fluggastrechte laut EU-Regulation Nr. 261/2004
Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Annullierungen, Verspätungen ab 3 Stunden und Überbuchungen.
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 variiert die Entschädigungssumme je nach Flugstrecke: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500 bis 3.500 km) und 600 € (über 3.500 km).
Sie können Ihre Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.

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Häufig gestellte Fragen & Antworten
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