Flugausfälle, lange Verspätungen und Überbuchungen sorgen bei Passagieren regelmäßig für lange Gesichter und durchkreuzte Reisepläne. Um Reisende in solchen Fällen zu schützen, wurde am 11. Februar 2004 die europäische Fluggastrechte-Verordnung ins Leben gerufen. Sie stellt sich auf die Seite betroffener Passagiere und gibt ihnen elementare Rechte. Zum 15. Jubiläum erklären die Rechtsexperten von Flightright, warum die Verordnung ein wichtiger Teil des europäischen Verbraucherrechts ist und was sich in den letzten 15 Jahren alles getan hat.
Meilenstein des Verbraucherschutzes
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung wurde am 11. Februar 2004 vom Europäischen Parlament und Rat ins Leben gerufen, um Passagiere zu schützen. Der Hintergrund: In vielen Fällen können Airlines Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen vermeiden. Neben der finanziellen Entschädigung von Passagieren dient die Verordnung auch dazu, positiv auf das Verhalten der Fluggesellschaften einzuwirken. Die Airlines sollen im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu gutem Verhalten und der Vorbeugung von Ausfällen und Verspätungen angehalten werden. Zusätzlich regelt sie klare Betreuungs- und Informationspflichten für Airlines fest, um die Unannehmlichkeiten für Passagiere zu verringern.
Recht haben und Recht bekommen
Die Verordnung sorgt für ein formal hohes Schutzniveau für Flugreisender. Nichtsdestotrotz sind sich auch viele Jahre nach Einführung nur wenige Passagiere ihrer Rechte bewusst und verfolgen diese. Auch ist die Durchsetzung der Entschädigungsansprüche noch immer eine Hürde für Verbraucher. Airlines schieben häufig außergewöhnliche Umstände vor, z.B. schlechtes Wette, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Selbst wenn einige Passagiere ihre Rechte kennen, wird aufgrund dessen wird oftmals das Einschaltens eines Anwalts nötig. Ein finanzielles Risiko, das kaum ein Passagier eingeht. Erst Fluggastrechtportale wie Flightright haben dafür gesorgt, dass eine Vielzahl von Passagieren ihr Recht risikolos und mit geringem Aufwand durchsetzen können und die Lücke zwischen “Recht haben” und “Recht bekommen” geschlossen wurde.
Rechtsprechung zum Wohl der Verbraucher
Die Fluggastrechte-Verordnung wird kontinuierlich durch europäische und nationale Gerichtsurteile ergänzt. Durch sogenannte Grundsatzurteile entscheiden sie, wie die einzelnen Artikel auszulegen sind und sorgen für Rechtssicherheit für Verbraucher. Viele der wegweisenden Urteile kamen auf Betreiben von Fluggastrechteportalen zustande. Das Herbeiführen grundlegender Entscheidungen hoher Gerichte hilft über den Einzelfall hinaus, die Rechte aller Fluggäste zu festigen, auszuweiten und die Entwicklung der Passagierrechte im Sinne der Verbraucher voranzubringen. Folgende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs haben das Fluggastrecht besonders geformt:
Dezember 2008: Technische Probleme
Der EuGH stellt klar, dass ein technisches Problem an einem Flugzeug kein außergewöhnlicher Umstand ist.
November 2009: Große Verspätung = Entschädigungsanspruch
Laut EuGH steht Passagieren bei einer großen Verspätung von drei oder mehr Stunden dieselbe Entschädigung zu wie bei einer Annullierung
Februar 2013: Verpasste Anschlussflüge
Wenn Anschlussflüge aufgrund einer geringen Verspätung verpasst werden, besteht Entschädigungsanspruch, wenn das Endziel drei Stunden später erreicht wird.
März 2013: Betreuungsleistungen
Auch bei außergewöhnlichen Umständen ist die Airline verpflichtet Fluggäste zu betreuen und zu versorgen, z.B. in Form von Snacks, Getränken und Hotelunterbringung.
März 2018: Internationale Zuständigkeit bei mehrteiligen Flügen (Flightright)
Reisende können Entschädigungszahlungen, unabhängig von Zwischenlandungen, sowohl im Land in dem der Flug gestartet ist als auch im Zielland einklagen.
April 2018: Wilder Streik
Nicht jeder Streik ist automatisch ein Grund für die Befreiung von Entschädigungszahlungen. Das Urteil könnte auch für die künftige Streik-Rechtsprechung wegweisend sein.
Mai 2018: Anwendbarkeit der Verordnung
Wenn alle Flüge Teil einer einzigen Buchung sind, können Passagiere auch auf Verbindungen mit einem Zwischenstopp außerhalb der EU Entschädigung erhalten, wenn Start- oder Zielflughafen in der EU liegen.
Juli 2018: Klarheit bei Wet-Lease (Flightright)
Bei Wet-Lease-Konstellationen muss die Ticketverkäufer-Airline für Entschädigungsansprüche aufkommen.