Passagiere haben bei Flugausfällen Anspruch auf eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung
Reagiert die Airline nicht zeitnah, dürfen Reisende selbst einen Ersatzflug buchen
Der Ersatzflug kann auch bei einer anderen Airline erfolgen
Die Kosten für Ersatzflüge sowie Hotel, Verpflegung und Transfers muss die Airline erstatten, wenn sie untätig bleibt – wichtig ist Dokumentation und Verhältnismäßigkeit
Berlin, 26.01.2026 – Fällt ein Flug kurzfristig aus, stehen viele Reisende vor der gleichen Frage: Warten oder selbst einen Ersatzflug buchen? Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, dürfen Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv werden – und sich die Kosten erstatten lassen.
„Viele Passagiere wissen nicht, dass sie nicht unbegrenzt lang auf eine Reaktion der Airline warten müssen“, erklärt Feyza Türkön, Fluggastrechtsexpertin und Anwältin. „Wenn die Airline keinen zeitnahen Ersatzflug anbietet, dürfen Reisende selbst buchen. Auch bei einer anderen Fluggesellschaft.“
Wann darf ich selbst einen Ersatzflug buchen?
Grundsätzlich muss die Airline nach einem Flugausfall eine alternative Beförderung anbieten. Erfolgt dies jedoch nicht innerhalb angemessener Zeit, können Passagiere selbst einen Ersatzflug organisieren. Was als „angemessen“ gilt, hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Dauer der Wartezeit, der Tageszeit oder dem Reisezweck.
Wichtig: Der Ersatzflug muss erforderlich und verhältnismäßig sein. Deutlich teurere oder unnötig komfortable Buchungen können dazu führen, dass Airlines die Erstattung kürzen oder verweigern.
Wer zahlt den Ersatzflug und weitere Kosten?
Die Kosten für einen selbst gebuchten Ersatzflug müssen von der Airline übernommen werden, wenn sie ihrer Pflicht zur Ersatzbeförderung nicht nachkommt. Zusätzlich haben Passagiere Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen – darunter Verpflegung, Hotelübernachtungen und Transfers. Eine zusätzliche Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro ist abhängig davon, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
„Entscheidend ist, dass Passagiere ihr Vorgehen sauber dokumentieren“, so Türkön. „Rechnungen, Buchungsbestätigungen und eine nachweisbare Kontaktaufnahme mit der Airline sind zentral. Wer unvorbereitet handelt oder Belege verliert, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.“
Servicebox: Ersatzflug richtig buchen – das müssen Passagiere beachten
✔ Airline zuerst kontaktieren
Passagiere sollten die Airline nach dem Flugausfall aktiv kontaktieren und eine Ersatzbeförderung verlangen. Reagiert die Airline nicht oder bietet keinen zeitnahen Flug an, dürfen Reisende selbst buchen.
✔ Angemessenen Ersatzflug wählen
Der Ersatzflug sollte notwendig und verhältnismäßig sein. Deutlich teurere oder luxuriöse Optionen können die Erstattung gefährden.
✔ Auch andere Airlines sind erlaubt
Wenn die ursprüngliche Airline keinen Ersatz anbietet, darf der neue Flug auch bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht werden.
✔ Alle Belege aufbewahren
Buchungsbestätigungen, Rechnungen sowie Quittungen für Hotel, Verpflegung oder Transfers unbedingt sichern.
✔ Alles dokumentieren
Kontaktversuche mit der Airline (E-Mail, Chat, Screenshots) festhalten – sie sind entscheidend für die spätere Kostenerstattung.
✔ Entschädigung ≠ Kostenerstattung
Die Erstattung von Ersatzflug- und Betreuungskosten ist unabhängig von einer möglichen Ausgleichszahlung bis zu 600 Euro.
Neuer Service bei Flightright: Ersatzflug- und Betreuungskosten durchsetzen
Seit Kurzem können Passagiere bei Flightright nicht mehr nur Entschädigungen bei Verspätung oder Annullierung prüfen lassen, sondern auch Kosten für selbst gebuchte Ersatzflüge sowie angefallene Betreuungsleistungen gegenüber der Airline durchsetzen. Der neue Service wird bereits intensiv genutzt: Eine mittlere fünfstellige Zahl an Kundinnen und Kunden hat ihre Ansprüche auf Erstattung von Ersatzflugkosten bereits über Flightright eingereicht.
„Gerade bei kurzfristigen Flugausfällen geht es oft um mehrere hundert oder sogar tausend Euro“, sagt Türkön. „Dass Passagiere diese Kosten nun gebündelt geltend machen können, schließt eine große Lücke in der Durchsetzung von Fluggastrechten.“
Fazit
Wer nach einem Flugausfall seine Rechte kennt und richtig handelt, kann hohe Zusatzkosten vermeiden. Bleibt die Airline untätig, dürfen Passagiere selbst einen Ersatzflug buchen und haben gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Passagiere können ihre Kosten über den folgenden Link geltend machen: https://www.flightright.de/ihre-rechte/entschaedigung-und-ersatzbefoerderungskosten

