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Flugverspätung? Flugausfall?
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- 99 % Erfolgsquote vor Gericht
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*Anwaltskosten für eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in 1. Instanz sowie Gerichtskosten bei einem Streitwert von 800 € und deutschem Gerichtsstand
„Wenn Ihnen Airlines nach verspäteten Flügen noch Schadensersatz schuldig sind, ist Flightright in jedem Fall einen Blick Wert.”
„Ganz klar: Ohne Unterstützung hätte die Airline einfach weiter auf stur gestellt."
„Von der Airline wurden wir im Stich gelassen. Durch Flightright kamen wir zu unserem Recht.“
Entschädigung bei Flugverspätung
Wer endlich die langersehnte Urlaubsreise antreten möchte oder nach einem Städtetrip wieder zurück nach Hause will, verlässt sich in der Regel darauf, dass der gebuchte Flug pünktlich abhebt. Aus ganz verschiedenen Gründen kommt es jedoch immer wieder dazu, dass Flüge verspätet sind, annulliert werden oder der Anschlussflug verpasst wird. In solchen Fällen haben Passagiere laut EU-Verordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 weitreichende Rechte – eine Entschädigung bei Flugverspätung ist zumindest eine kleine Wiedergutmachung.
Mit Flightright bekommen Sie Ihre Fluggastrechte ohne Stress und Kostenrisiko
Wenn Sie bei einer Flugverspätung Entschädigung fordern, gibt es jedoch oft Probleme, da Fluggesellschaften selten freiwillig zahlen. Häufig werden Schadensersatzforderungen mit dem Verweis auf "außergewöhnliche Umstände" abgelehnt, auch wenn die Fluggesellschaft eigentlich verantwortlich ist. Hier kommt Flightright ins Spiel: Wir vertreten Ihre Fluggastrechte und fordern Ihr Recht auf Entschädigung ein, notfalls auch vor Gericht - ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen. Aufgrund unserer Expertise können wir dabei professioneller argumentieren als einzelne Verbraucher. Mit Flightright ersparen Sie sich unnötigen Papierkram und Stress. Unsere erfahrenen Reiserechts-Experten sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht erhalten. Sie zahlen nur bei Erfolg - wir übernehmen das Kostenrisiko.
Ihre Fluggastrechte sind bares Geld wert
Damit Sie bei Flugausfall oder Flugverspätung eine Entschädigung erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Entweder der Flug startet in der EU oder er führt zu einem Zielflughafen in der EU. In letzterem Fall muss der Flug jedoch von einer in der EU beheimateten Fluggesellschaft durchgeführt worden sein. Von der Verordnung sind also nicht nur Flüge innerhalb Europas betroffen. Wer als Passagier eine gültige Reservierung hat und zur angegebenen Zeit am Check-In war, ist in der Regel auf der sicheren Seite. Wenn ein Flughafen oder der Luftraum gesperrt wird und dies zu einer Verspätung führt, kann man zwar den Ticketpreis zurückerhalten, eine Entschädigung wird jedoch meist nicht fällig. Anders sieht es beim Ausfall eines Fluges aufgrund technischer Probleme aus: Hier muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass der Fehler nicht beim Unternehmen lag. Andernfalls sind Entschädigungen zwischen 125 und 600 Euro pro Passagier fällig. Daneben muss die Airline Ihnen ggf. weitere Unterstützungsleistungen anbieten wie z.B. Telefonate und Verpflegung.