Flugausfall – Ihre neuen Rechte als Passagier

Fällt der Flug aus, sind die Fluggesellschaften in der Pflicht, die Passagiere möglichst schnell und umfassend zu informieren. Die Fluggesellschaft muss sich darum bemühen, schnellstmöglich einen Ersatzflug anzubieten. Dazu ist sie verpflichtet. Erfahren die Reisenden erst am Flughafen, dass ihr Flug annulliert wurde oder dass sich der Abflug verzögert, haben sie Anspruch auf eine Betreuung beziehungsweise auf kostenlose Getränke und Verpflegung.

Die Gründe für einen Flugausfall

Es spielt im Prinzip keine Rolle, ob die Ursachen für den Flugausfall wetterbedingt sind oder auf einen Streik zurückzuführen sind. Wetterbedingte Flugausfälle zählen jedoch zur höheren Gewalt und führen nicht zu Ansprüchen auf Entschädigung. Im Gedächtnis ist uns allen der spektakuläre Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull auf Island, der tagelang zur Annullierung unzähliger Flüge in Europa führte. Zur höheren Gewalt zählt auch, wenn sich der Flug verzögert, weil fremdes Personal von Sicherheitsdiensten, Abfertigungsgesellschaften oder der Deutschen Flugsicherung streikt. Auch in diesem Fall haftet die Fluggesellschaft nicht. Allerdings muss sie die Fluggäste in der Zeit bis zum Abflug mit Getränken und Verpflegung versorgen.

Das Thema Wetter führt bei der Flugausfall Entschädigung immer wieder zu Streitigkeiten. Kann der Fluggesellschaft nämlich eine Mitschuld am Flugausfall nachgewiesen werden, zum Beispiel weil das Flugzeug nicht schnell genug enteist wurde, stehen den Passagieren theoretisch weitere finanzielle Entschädigungen zu. In der Regel lassen sich diese jedoch oft nur auf dem Gerichtsweg einklagen.

Die Flugausfall Entschädigung für Reisende

Ihr Anspruch auf Entschädigung ist zum einen von der Dauer der Verzögerung abhängig, zum anderen auch von der Entfernung des Flugziels. In der folgenden Tabelle sehen Sie, wann Ihnen welche Entschädigung zusteht.

Ist Ihr Flugziel weniger als 1.500 km entfernt, erhalten Sie bereits nach zwei Stunden Wartezeit eine Entschädigung in Form einer kostenlosen Verpflegung. Bei Entfernungen von bis zu 3.500 km steht Ihnen ab einer Verzögerung von mehr als drei Stunden, bei Entfernungen darüber nach vier Stunden eine kostenlose Verpflegung zu und gegebenenfalls auch eine Hotelübernachtung. Verzögert sich der Flug um mehr als fünf Stunden, können die Reisenden auf Wunsch auch vom Flug zurücktreten. Sie erhalten im Gegenzug den vollen Flugpreis zurück. Erfolgt der Flug oder der Weiterflug erst am darauf folgenden Tag, muss die Fluggesellschaft die Kosten für eine Hotelübernachtung übernehmen und den Passagieren ein kostenloses Telefonat zur Informierung der Angehörigen ermöglichen. Sie wollen Ihren Anspruch auf Entschädigung genau kalkulieren? Dann nutzen Sie doch unseren Entschädigungsrechner.

Ihre Pflichten als Passagier

Selbst wenn Sie bereits vor der Fahrt zum Flughafen erfahren, dass Ihr Abflug sich verzögert, sollten Sie pünktlich am Flughafen sein. Kann die Airline nämlich kurzfristig einen Ersatzflug anbieten, verfällt Ihr Anspruch auf den Flug, wenn Sie sich nicht pünktlich am Abfluggate einfinden. Auch bei längeren Wartezeiten sollten Sie sich nicht vom Gate entfernen, um etwa kurzfristige Änderungen in der Flugabfertigung nicht zu verpassen.

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