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Ihre Rechte bei Pauschalreisen

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Ihre Rechte als Pauschalurlauber: Das können Sie bei Problemen tun

Veranstaltende ändern plötzlich die Flugzeiten, die Koffer gehen verloren oder der Check-in am Flughafen wird Ihnen verweigert: Auch bei Pauschalreisen kann etwas schiefgehen. Damit Reisende auch in Problemsituationen entspannt bleiben, zeigt Flightright Pauschalreisenden ihre Rechte und auch Pflichten.

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Das Wichtigste zum Thema „Ihre Rechte bei Pauschalreisen“

  • Es besteht unter Umständen ein Recht auf kostenlose Stornierung.
  • Sie haben ein Recht auf Minderung des Reisepreises.
  • Es besteht ein Recht auf Reisepreisminderung bei Änderungen.
  • Ein Anspruch auf Entschädigung gilt auch bei Flugverspätungen.
  • Es besteht bei Pauschalreisen unter Umständen ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro.
  • Reisende haben bei einem Pauschalurlaub in der Regel das Recht, auf die ursprünglich gebuchten Zeiten zu bestehen.
  • Im Falle einer vertraglichen Abweichung, stellen Sie eine Preisminderung sowie Erstattung von Mehrkosten und Schadensersatz in Rechnung.


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Was kann ich tun, wenn meine Flugzeiten verschoben werden?

Für viele Pauschalurlauber und Urlauberinnen sind die Flugzeiten essenziell, um das Maximum an Urlaubszeit und das Optimum an Erholung aus den Ferien herauszuholen. Wenn der Veranstaltende nach Verkauf seines Gesamtpaketes die Flugzeiten ändert, ist das für die Kundschaft entsprechend ärgerlich. Gut zu wissen, dass er in der Regel das Recht hat, auf die ursprünglich gebuchten Zeiten zu bestehen. Das hat Ende letzten Jahres der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: X ZR 24/13) entschieden. Laut Gerichtsurteil führten geänderte Reisezeiten zu einer Abweichung von der vertraglichen Leistung. Entsprechende Klauseln im Kleingedruckten der Reiseunterlagen, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen sollen, sind unzulässig.

Teilen Sie dem Reiseveranstalter oder der Veranstalterin am besten schriftlich mit, dass Sie mit den geänderten Zeiten nicht einverstanden sind. Führen Sie an, dass Sie eine Preisminderung sowie Erstattung von Mehrkosten und Schadensersatz in Rechnung stellen werden, sollten Sie nicht doch zu den ursprünglichen Zeiten reisen können. Fliegen Sie dennoch zur neuen Reisezeit, stellen Sie der veranstaltenden Person eine Rechnung unter konkreter Nennung des entstandenen Schadens und der Ausgaben. Eine weitere Möglichkeit ist, sich einen Flieger zu buchen und dem Unternehmen nach der Reise die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dabei sollten Sie sich auf das BGH-Urteil berufen. Werden die Reisenden weniger als 14 Tage vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit über die Flugzeitenänderung informiert, kommt dies einer Flugannullierung gleich und berechtigt grundsätzlich zu einer Entschädigungszahlung.

Zu spät oder gar nicht in den Urlaub gestartet?

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug verspätet ist?

Tritt im Rahmen einer Pauschalreise eine erhebliche Flugverspätung auf, müssen Reisende auch dies nicht einfach hinnehmen: Ein verzögerter Abflug stellt hier einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises. Der Reisepreis kann bei Flugverspätungen anhand der sogenannten Frankfurter Tabelle gemindert werden. Ab der fünften Stunde sind es 5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises für jede weitere Stunde. Zusätzliche Kosten muss der Reiseveranstalter oder die Reiseveranstalterin bis zu einer Gesamtsumme von 5.400 Euro (Montrealer Übereinkommen) übernehmen.

Der Passagier oder die Passagierin sollte den Reiseveranstalter oder die Veranstalterin unverzüglich auf die Verspätung hinweisen und sich diese schriftlich bestätigen lassen. Zudem haben Pauschalreisende wie alle anderen Flugreisenden auch laut EU-Fluggastrechte-Verordnung ((EG) 261/2004) einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die verantwortliche Airline. Diese Summe muss direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden und nicht über den Reiseveranstalter. Flightright ist darauf spezialisiert, diese Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Bei erfolgreicher Durchsetzung der Entschädigung berechnet Flightright eine Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30% zzgl. MwSt.).

WICHTIG
Urlauber und Urlauberinnen können die Minderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter oder die Veranstalterin nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der Verordnung verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline zahlt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.

Zu spät oder gar nicht in den Urlaub gestartet?

Kann ich bei einer Flugverspätung von der Reise zurücktreten?

Bei einer gravierenden Verspätung des Fliegers, die sich auf die gebuchte Gesamtleistung auswirkt, können Pauschalurlauber und Urlauberinnen auch von der Reise komplett zurücktreten. Hierfür ist jeweils die Pauschalreise mit allen enthaltenen Leistungen als Gesamtheit zu betrachten. Nur, wenn die Flugverspätung die gesamte Reiseleistung und den erwarteten Erholungswert erheblich beeinträchtigt, besteht ein Kündigungsrecht. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Reisende die Abfahrt ihres Kreuzfahrtschiffes aufgrund einer Flugverspätung verpassen und sie nicht einfach zum Kreuzer dazu stoßen können. Ein unabhängig von weiteren Reiseleistungen gebuchter Flug müsste nicht mehr angetreten werden, wenn eine Verspätung von mehr als fünf Stunden den Nutzen des Fluges mindert. Nach der EU-Verordnung können Passagiere und Passagierinnen auf den Flug verzichten und auf die komplette Rückzahlung des Ticketpreises bestehen.

Was kann ich tun, wenn ich zu spät am Check-in bin?

Kommen Urlauber zu spät oder gar nicht am Ziel an, ist nicht immer die Airline schuld. Immer wieder riskieren Reisende selbst ihren Mitflug, indem sie nicht rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen. Der Reiseveranstalter bzw. die Airline ist dazu verpflichtet, im Ticket die genaue Zeit anzugeben, zu der die Flugreisenden spätestens am Schalter zu erscheinen haben. Mit dem Online-Check-in können Reisende in solchen Situationen viel Zeit sparen. Kommen die Reisenden dennoch zu spät, ist die Fluggesellschaft durchaus berechtigt, die Beförderung zum Urlaubsort zu verweigern.

Ist der Abfertigungsvorgang noch nicht beendet, können Sie über die auf dem Ticket angegebene Meldeschlusszeit hinaus auf Ihr Einchecken bestehen. Ist der Abfertigungsvorgang noch nicht beendet, aber die Airlines bucht Sie dennoch auf einen anderen Flug (den Sie auch noch selbst zahlen müssen), können Sie entstandene Unkosten zurückzufordern. Sie müssen dann beweisen können, dass die Abfertigung bei Ihrer Ankunft noch nicht beendet war und dem Reiseveranstalter oder der Veranstalterin die Beförderungsverweigerung unter Angabe von Zeugen schriftlich anzeigen. Sind Sie zu spät am Check-in, also über die Meldeschlusszeit hinaus, darf die Airline Ihnen den Mitflug verweigern. Mehr zum Thema Online Check-in erfahren Sie hier.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Welche Rechte habe ich, wenn mein Zug zu spät am Flughafen ankommt?

Der Zug trudelt mit großer Verspätung im Bahnhof ein und jedes Hoffen, den Flieger ins Urlaubsparadies noch zu erwischen, ist aussichtslos. In der Regel bleiben Flugreisende auf allen entstehenden Kosten sitzen, da das Eisenbahnunternehmen in einer solchen Situation nicht haften muss. Anders verhält es sich, wenn Pauschalreisende mit Rail & Fly-Ticket ihren Flug verpassen, weil ihr Zug verspätet eintraf. In einem solchen Fall muss die Veranstalterin oder der Veranstalter seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. Xa ZR 46/10) für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen. Bei Rail & Fly-Tickets erhalten Sie den Flugticketpreis zurück, vorausgesetzt, Sie hatten die Bahnverbindung so gewählt, dass Sie ohne die Zugverspätung rechtzeitig zur Abfertigung erschienen wären und vorausgesetzt, der Reiseveranstalter oder die Veranstalterin hatte den Bahntransfer als eigene Leistung dargestellt.

Was kann ich bei Problemen mit dem Gepäck tun?

Endlich am Ziel, aber vom Gepäck fehlt jede Spur? Wenn Gepäckstücke zu spät ankommen, haben Pauschalreisende Rechte. Pauschalreisende können dann einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises zurückverlangen. Zudem dürfen Sie sich eine nötige Grundausstattung auf Kosten des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft anschaffen. (Jedoch moderat. Keine Mehrfachanschaffungen wie mehrere Hosen oder teure Markenartikel.). Steht das vermisste Gepäck auch nach einem Tag nicht vor dem Apartment, ist dies umgehend dem Reiseveranstalter anzuzeigen: Zwischen 5 und 30 Prozent des Tagespreises stehen den Betroffenen pro Tag ohne ihr Gepäck zu. Die Reklamation sollte in Gegenwart Dritter erfolgen, unbedingt schriftlich durch den Reiseveranstalter vor Ort oder in Deutschland bestätigt und an dessen Zentrale weitergeleitet werden. Die Leistungsträger vor Ort wie das Hotel, sind hierfür in der Regel nicht die richtigen Ansprechpartner.

ANSPRUCH IN 2 MINUTEN PRÜFEN

Checkliste: Dann steht Ihnen Geld zu

  • Sie waren pünktlich am Check-in (in der Regel 45 Minuten vor Abflug)
  • Ihr Problemflug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück
  • Sie kommen mindestens 3 Stunden zu spät an ihrem Ziel an
  • Die Flugverspätung hat die Airline zu verantworten
  • Der Flug ist in der EU gestartet oder der Flug ist in der EU gelandet, vorausgesetzt, die Airline hat ihren Sitz in der EU
  • Auch wenn Sie schon Verpflegungs- oder Reisegutscheine von der Airline erhalten haben steht Ihnen eine Entschädigung zu

Aktuelle Flugverspätungen und Flugausfälle

Ihr Flug auf dem Weg in den Pauschalurlaub hatte Verspätung oder ist ausgefallen? In unserer Tabelle können Sie aktuelle Flugausfälle und -verspätungen finden und mit unserem Entschädigungsrechner direkt überprüfen, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

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Zu spät oder gar nicht in den Urlaub gestartet?

Auch bei Flugproblemen im Rahmen von Pauschalreisen gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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