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Entschädigung bei Flugverspätung

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Fluggastrechtsexperte

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Flugverspätung Entschädigung – das steht Ihnen zu!

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Bei großen Verspätungen kann Reisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Außerdem muss die Fluggesellschaft die Verspätung selbst verschuldet haben.

Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie unkompliziert und unverbindlich überprüfen, ob Sie für Ihren verspäteten Flug einen Anspruch auf Entschädigung haben. Anschließend setzt Flightright Ihre Entschädigung durch. Sind wir erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

Flightright kümmert sich um Ihr Recht bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.

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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei Flugverspätung“

  • Die Fluggesellschaft muss bei Verspätungen unter bestimmten Umständen eine Entschädigungen zahlen.
  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz und Verspätungsdauer.
  • Ein Anspruch auf Entschädigung bei Ankunftsverspätung ab 3 Stunden.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Unwetter besteht kein Anspruch.
  • Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt 3 Jahre.
  • Fluggastrechte-Verordnung der EU schützt Passagiere in solchen Fällen.
  • Auch bei Annullierung des Fluges besteht Anspruch auf Entschädigung.
  • Bei Flugverspätung besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Verpflegung.
  • Eine rechtliche Unterstützung von Flightright wird bei Schwierigkeiten empfohlen.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Was sind meine Rechte bei Flugverspätung?

  • Ab 3 Stunden Flugverspätung Entschädigung möglich
  • Nach EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 € Entschädigung
  • Anspruch auf Entschädigung auch bei verpassten Anschlussflügen
  • Ab 2 Stunden Wartezeit Versorgung mit Getränken und Snacks
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Was kann ich bei einer Flugverspätung tun?

  • Lassen Sie sich den Grund der Verspätung schriftlich vom Airline-Personal bestätigen
  • Sammeln Sie Belege für Ausgaben während der Wartezeit
  • Bestehen Sie auf Versorgungsleistungen
  • Prüfen Sie Ihren Entschädigungsanspruch und machen Sie ihn geltend

Wann erhalte ich bei Flugverspätung eine Entschädigung?

Passagiere und Passagierinnen, die in Europa reisen, genießen einen hohen Schutz. Bei Problemen wie großen Verspätungen sind sie durch umfangreiche Fluggastrechte abgesichert. Diese sind in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 festgehalten. Nach EU-Fluggastrecht kann Reisenden bei einer großen Flugverspätung eine Entschädigung zustehen. Damit Sie einen Entschädigungsanspruch geltend machen können, muss der Flug mehr als 3 Stunden verspätet sein. Die Verspätungszeit wird anhand der Ankunftszeit berechnet. Die Ankunftszeit ist der Moment in dem das Flugzeug den Zielflughafen erreicht und mindestens eine der Flugzeugtüren zum Ausstieg geöffnet wird. 

Die Abflugverspätung wird für den Entschädigungsanspruch nicht berücksichtigt. Dennoch haben Reisende auch bei langen Wartezeiten am Flughafen einige Rechte:

Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke)Die Airline muss kostenfrei Getränke und Snacks anbieten.
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke)Die Fluggesellschaft ist verpflichtet Versorgungsleistungen anzubieten.
Ab 3 Stunden AnkunftsverspätungNach EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 – 600 € Entschädigung pro Person
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke)Passagiere haben Anspruch auf Getränke und Snacks.
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken)Reisende können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten.
Abflug am nächsten TagPassagiere und Passagierinnen haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen.

Wie viel Entschädigung kann ich bei Flugverspätung bekommen?

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Bei einer Flugverspätung gibt es bis zu 600 €

Die Höhe der Entschädigung ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Wie viel Geld Passagiere für das Flugticket bezahlt haben, ist für die Entschädigung unwichtig. Auch der Anlass der Reise spielt keine Rolle. Geschäftsreisende haben bei einer Flugverspätung genauso Anspruch auf eine Entschädigung wie Individualreisende und Pauschalurlauber. Wichtig: Auch Babys und Kinder haben bei einer Flugverspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Einzige Bedingung ist, dass für das Kind ein Ticket gekauft wurde und es nicht kostenlos mitgeflogen ist.

Entschädigungssumme laut EU-Fluggastrechte-Verordnung in Abhängigkeit von der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro pro Person
  • Mittelstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400 Euro pro Person
  • Langstrecke über 3.500 Kilometer: 600 Euro pro Person

Entschädigung bei Flugverspätung: Das steht Ihnen zu:

Kurzstrecke bis 1.500 kmMittelstrecke bis 3.500 kmLangstrecke ab 3.500 km
z.B. Berlin – Münchenz.B. Berlin – Lissabonz.B. Berlin – Abu Dhabi
250€*400€*600€*

*Abzüglich Provision (i.d.R. 20 bis 30% zzgl. MwSt.)

Aktuelle Flugverspätungen

Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, können Sie Ihren verspäteten Flug in unserer Übersicht zu aktuellen Flugverspätungen finden und Ihren Anspruch auf Entschädigung direkt in unserem Entschädigungsrechner überprüfen. Anschließend übernehmen wir für Sie die Durchsetzung und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?

In der EU-Fluggastrechte-Verordnung findet sich keine Frist in der bei Flugverspätung eine Entschädigung angemeldet werden muss. Das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12) entschied, dass sich die Verjährungsfrist deshalb nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) richtet. In Deutschland haben Passagierinnen und Passagiere 3 Jahre Zeit, um für ihre Flugverspätung eine Entschädigung zu fordern. Die Frist, innerhalb der Fluggastrechte geltend gemacht werden können, berechnet sich zum Jahresende. Wenn Sie beispielsweise am 30. Juli 2019 eine Flugverspätung erlebt haben, können Sie bis zum 31. Dezember 2022 Geld von der Airline einfordern. In Ländern wie Frankreich und Spanien können Sie noch  5 Jahre nach einer Flugverspätung Geld zurück bekommen. Für den einzelnen Reisenden ist die Durchsetzung der eigenen Rechte im Ausland jedoch schwierig. Fluggastrechtportale wie Flightright bieten hier den Vorteil, dass sie über ein Netzwerk internationaler Partneranwälte und Anwältinnen verfügen. Auf diese Weise können sie Entschädigungsansprüche auch außerhalb Deutschlands durchsetzen.

Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Flugverspätung erlebt?

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Airlines müssen keine Entschädigung bezahlen, wenn die Flugverspätung durch Umstände hervorgerufen wurde, die sie nicht beeinflussen können und die eine pünktliche Landung bzw. einen pünktlichen Start unmöglich machen. Dazu gehören Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, starker Schneefall, Sturm, Vogelschlag, Sperrunges des Luftraums, politische Instabilität oder Terrorgefahr. Versorgungsleistungen müssen Fluggesellschaften ihren Kunden allerdings auch bei außergewöhnlichen Umständen immer anbieten. Achtung: Häufig nutzen Fluggesellschaften bei Flugverspätungen angebliche außergewöhnliche Umstände als Ausrede, um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Lassen Sie Fluggasthelfer wie Flightright Ihren Anspruch und die Angaben der Airline überprüfen. Sie greifen bei der Fallprüfung auf detaillierte Flugdatenbanken zurück und können beurteilen, ob eine Flugverspätung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist oder die Fluggesellschaft eine Entschädigungszahlung zu Unrecht verweigert.

Legt die Airline einen außergewöhnlichen Umstand dar, kann sie sich damit noch nicht allein von der Entschädigungszahlung befreien. Nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juni 2020 (Az. C-74/19) müssen Fluggesellschaften bei dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes beweisen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen berücksichtigt zu haben, um eine frühestmögliche anderweitige Beförderung für betroffene Fluggäste sicherzustellen. Die Fluggesellschaft muss darlegen, dass es nicht möglich war, den einzelnen Fluggast auf eine schnellere Verbindung umzubuchen. Dabei müssen Fluggesellschaften nachweisen, dass sie eine Umbuchung auf ihre eigenen, aber auch auf Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen geprüft haben. Auch alternative Beförderungsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi muss die Airline berücksichtigen, wenn sie den Passagier schneller an sein Ziel bringen.

Versorgungsleistungen bei Flugausfall

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie haben eine Flugreise geplant und wollen über einen möglichen Entschädigungsanspruch informiert werden? Sie können Ihre Flüge schon im Voraus in unseren Entschädigungsrechner eintragen. Wir informieren Sie umgehend, wenn Sie bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung haben könnten. Übrigens: Auch im Fall einer Überbuchung kann Ihnen eine Entschädigung zustehen.

Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Flugverspätung erlebt?

Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine Entschädigung bei Flugverspätungen geltend zu machen?

  • Rechtzeitig am Check-In: Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt (normalerweise bis 45 Minuten vor Abflug oder Angabe der Fluggesellschaft beachten).
  • Sie haben Ihr Ziel erst mit mehr als drei Stunden Flugverspätung erreicht.
  • Die Flugverspätung ist nicht länger als 3 Jahre her. Die Ansprüche verjähren nicht ab Flugdatum, sondern die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand + 3 Jahre (z.B. Flug am 2.8.23, Verjährungsfrist beginnt am 31.12.23 und endet am 31.12.26).
  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung selbst verantwortlich (Beispiel: fehlende Crew, technisches Problem oder erkranktes Bordpersonal).
  • Ihr Flug ist entweder in der EU gestartet (jede Fluggesellschaft) oder ist in der EU gelandet (Airlines mit Sitz in der EU).
  • Sie haben ein gültiges Ticket und Buchungsbestätigung.

Wichtige Voraussetzung: Pünktlich beim Check-In sein!

Notwendige Dokumente für Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung

Grundsätzlich gilt, dass Sie höhere Erfolgschancen haben und wir Ihre Forderung zügiger bearbeiten können, je mehr Belege Sie haben. Deshalb haben wir einige Hinweise für Sie, was Sie bei einer Flugverspätung noch am Flughafen tun können, um im Nachhinein leichter Ihre Entschädigungszahlung zu erhalten. Die folgenden notwendigen Dokumente benötigen Sie, um eine Entschädigung für eine Flugverspätung einzufordern:

  • Flugticket: Halten Sie Ihr ursprüngliches Flugticket bereit, um den Nachweis zu erbringen, dass Sie an dem betreffenden Flug teilgenommen haben.
  • Bordkarte bzw. E-Ticket: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Bordkarte aufbewahrt haben, da diese als Beleg für Ihre Anwesenheit an Bord dient.
  • Buchungsbestätigung: Sollten Sie über eine Online-Plattform oder Reiseagentur gebucht haben, halten Sie die Buchungsbestätigung bereit.
  • Reisedokumente: Halten Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis bereit, um Ihre Identität zu bestätigen.
  • Nachweis der Verspätung – Flugverspätung genau dokumentieren: Sammeln Sie alle relevanten Informationen über die Verspätung, wie z.B. die tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit, die angegebene Verspätungsdauer sowie Informationen über den Grund bzw. die Ursache der Verspätung.

Außerdem sollten Sie Ihre Reisedaten bereithalten: Ihre Flugnummer. Ihre Flugnummer ist eine Nummer, die aus dem Kürzel für die ausführende Fluggesellschaft in Buchstaben und einer Ziffernfolge besteht, z.B. LH1234.

Flugverspätung Entschädigung – Wie schnell bekomme ich das Geld?

Wenn Sie Flightright per Eingabe Ihrer Flugdetails und Unterlagen mit dem Durchsetzen Ihres Anspruchs auf Entschädigung beauftragen, werden zunächst alle Unterlagen geprüft. Wenn Ihre Unterschrift und die Buchungsunterlagen vorliegen, kann es losgehen.

Ihr Anspruch wird geprüft und dann fordern wir die Fluglinie zur Zahlung Ihrer Entschädigung auf. Es wird eine Frist gesetzt, bis zu der die Zahlung bei uns eingegangen sein muss. 

Trifft keine Zahlung ein, wird Klage gegen das Luftfahrtunternehmen geprüft. Sobald ein Gerichtsverfahren gegen die Fluglinie angestrengt werden muss, kann es mehrere Monate dauern. Die Vergabe der Gerichtstermine obliegt dem Gericht und kann die Dauer bis zu einem Urteil auch erheblich verlängern, je nachdem wie überlastet das Gericht ist.

Wie schnell bekomme ich das Geld? Wie lange es dauert, bis Sie das Geld bekommen, hängt von der Kooperationsbereitschaft der Fluggesellschaft ab. Reagiert sie rasch auf die außergerichtliche Mahnung geht es bedeutend schneller, als wenn sie es auf eine Klage unserer Anwält:innen ankommen lässt.

Sie werden auf Ihrem Kundenkonto laufend über den Fortschritt Ihres Falles informiert. Sobald Ihr Fall in Bearbeitung ist, geht alles seinen Weg. Bitte haben Sie etwas Geduld, denn bei rechtlichen Verfahren dauert es einfach länger, bis eine Entscheidung getroffen wird. Wir bitten um Verständnis für die zusätzliche Zeit, die dies in Anspruch nehmen kann.

Mit der Beauftragung von Flightright werden für Sie unsere spezialisierten Vertragsanwält:innen ohne Kostenrisiko tätig. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an.

Ihre Rechte bei Flugausfall

Ihr Flug wurde um mehrere Stunden oder gar Tage verschoben – oder wurde einfach kurz vor Abflug annulliert? Dann lesen Sie unseren Ratgeber zu Flugausfall und Annullierungen. Darin erfahren Sie nicht nur, wann Sie eine Entschädigung erhalten, sondern auch, ob Sie auf eigene Faust einen Ersatzflug buchen sollten und wann Sie von Ihrem Flug zurücktreten können.

Ungewöhnlicher Umstand Streik

Wenn es bei einer Fluggesellschaft zum Streik kommt, geht oft nichts mehr. Hunderte Flüge werden gestrichen, die Passagiere bleiben ratlos zurück – mit jeder Menge Fragen: Steht mir ein Ersatzflug zu? Kann ich die Bahn nehmen? Gibt es Geld zurück? Kann ich eine Entschädigung verlangen? Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie bei einem Streik haben.

Die EU-Fluggastrechteverordnung

2004 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die EU-Verordnung 261 verabschiedet. Diese regelt Ansprüche von Flugpassagieren bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung von Flügen. Alle wichtigen Informationen zu der Verordnung und wie die Airlines versuchen diese zu umgehen haben wir für Sie zusammengetragen.

Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Flugverspätung erlebt?

Flightright kümmert sich um Ihr Recht bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre Entschädigung bzw. Ticketerstattung von der Fluggesellschaft erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne bei Flugproblemen mit der Fluggesellschaft bei:

Bei Problemen konnten wir u.a. an folgenden Flughäfen bereits helfen

Gegen diese und mehr Airlines sind wir bereits erfolgreich vorgegangen

Ihre Reise verlief nicht wie geplant?

Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren und Passagierinnen eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung zustehen. Flightright setzt Ihr Recht durch.

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